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Kulturförderungsgesetz Neues Gesetz, aber nur wenige Neuerungen

Bündner Kulturschaffende bekommen mit der Revision des Kulturförderungsgesetzes vorerst keinen einzigen Rappen mehr in die Taschen. Der Grosse Rat lehnte alle Anträge auf einen Rahmenkredit ab. Sing- und Musikschulen hingegen profitieren von rund 700'000 Franken mehr.

Das Parlament hat am dritten Tag der Session die Totalrevision des kantonalen Kulturförderungsgesetzes mit 98:7 Stimmen verabschiedet. Der Traum von zusätzlichem Geld ist für die Kulturschaffenden aber geplatzt.

Andy Kollegger, Präsident des kantonalen Musikverbandes, versuchte es am Schluss noch mit einem Akt der Verzweiflung. Der BDP-Grossrat reichte nach Verabschiedung der Totalrevision abermals einen Antrag ein, in dem er einen Rahmenkredit von 12 Millionen Franken für vier Jahre verlangte.

Alles umsonst: Der Grosse Rat fuhr beim Kulturgesetz einen schon fast aggressiven Sparkurs. Der zuständige Regierungsrat Martin Jäger hatte vorgespurt und dem Parlament nicht wirklich mehr Geld beantragt.

Der Weg zum Kulturkanton Graubünden ist noch weit.
Autor: Stefanie Hablützel Redaktorin Regionaljournal Graubünden

Einzig die Sing- und Musikschulen profitieren neu von einer Aufstockung der kantonalen Gelder. Sie können künftig mit 700'000 Franken mehr rechnen. Auch wurde ein Mindestlohn für Musiklehrer und -lehrerinnen im Gesetz verankert. Im Prinzip besser gestellt sind die regionalen Museen, dank gesetzlicher Grundlage.

Wenn das Geld locker sitzt

Dass es auch anders geht und das Geld bisweilen locker sitzen kann, bewies der Rat am Mittwochmorgen. Einen Nachtragskredit von 860'000 Franken an die Organisatoren der alpinen Ski-Weltmeisterschaft in St. Moritz gab kaum zu reden. Das Geschäft wurde oppositionslos abgesegnet und war in zehn Minuten abgehakt.

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