Zum Inhalt springen

Header

Audio
Dokumente aus der Vergangenheit bleiben geheim (19.04.2016)
Aus Regi GR vom 19.04.2016.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 1 Sekunde.
Inhalt

Graubünden Öffentlichkeitsprinzip mit zwei grossen Ausnahmen

Mit dem neuen Bündner Öffentlichkeitsgesetz soll die Arbeit der Verwaltung für Bürger und Bürgerinnen transparenter werden. Dokumente sind künftig prinzipiell öffentlich statt geheim. Umstritten war, ob dieses Gesetz auch für die Gemeinden gelten soll. Der Grosse Rat entschied dagegen.

Für die Gemeinden gilt das neue Gesetz nicht. Der Entscheid fiel knapp mit 60 zu 53 Stimmen. Hauptargument gegen die Einführung war der befürchtete zeitliche Aufwand für die Gemeinden, wenn Bürger oder Medien Einsicht in Dokumente haben wollen.

Graubünden ist damit der einzige Kanton neben Uri, in dem die Gemeinden vom Öffentlichkeitsgesetz ausgeschlossen sind. Nicht unter das Gesetz fallen auch die Regionen, das Kantonsspital Graubünden oder die Sozialversicherungsanstalt,

Gemeinden sind sich uneins über Sinn

Audio
Unterschiedliche Reaktionen bei Gemeinden (19.04.2016)
03:42 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 42 Sekunden.

Bei den Gemeindepräsidenten im Parlament löst das unterschiedliche Reaktionen aus. Emil Müller (BDP) aus Zernez hätte das Gesetz am liebsten ganz gestrichen, ist aber vor allem froh, dass die Gemeinden sich nicht daran halten müssen.

«Die Bürgerinnen und Bürger sind gar nicht daran interessiert, Einsicht in die Akten zu erhalten. Und falls sie es doch sind, wird der Aufwand zu gross», so Müller.

Anders sieht das Claudia Troncana (FDP) aus Silvaplana: «Das Gesetz hätte den Einwohnern die Möglichkeit gegeben, Entscheide nachzuvollziehen. Die Gemeinde ihrerseits hätte einen Leitfaden gehabt, welche Dokumente man publizieren kann.»

Was ist öffentlich: Neue Regeln für den Kanton

Öffentlich und damit auf Anfrage zugänglich für Bürger und Bürgerinnen sind grundsätzlich alle Dokumente. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn zum Beispiel ein Geschäft noch hängig ist, die öffentliche Sicherheit gefährdet werden könnte oder private Interessen überwiegen.

Das Öffentlichkeitsprinzip gilt nicht rückwirkend, sondern nur für Dokumente, die ab Inkrafttreten des Gesetzes erstellt worden sind. Ein Gesuch soll möglichst rasch, in der Regel aber innert 30 Tagen, beantwortet werden. Falls das Gesuch «mit erheblichem Aufwand» verbunden ist, darf mit dem neuen Gesetz eine Gebühr erhoben werden.

Weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit finden Gemeindeversammlungen statt. Feriengäste und Journalisten sind auch in Zukunft auf den guten Willen der Gemeindevertreter angewiesen.

Die Abweichler: Wer wofür eingestanden ist

Umstrittenster Punkt war der Geltungsbereich. Gegen mehr Transparenz bei den Gemeinden sprachen sich mehrheitlich BDP und CVP aus. Die SVP war gespalten Für das Öffentlichkeitsprinzip auf Gemeindeebene waren SP, GLP und mehrheitlich FDP.

  • Die CVP sprach sich fast einstimmig gegen mehr Transparenz bei den Gemeinden aus. Dafür waren Remo Cavegn und Standespräsident Vitus Dermont.
  • Auch die BDP lehnte das Öffentlichkeitsprinzip für die Gemeinden ab. Dafür waren Andy Kolleger und Martha Widmer.
  • Bei der SVP-Fraktion waren neun von zehn Politikern anwesend. Gegen das Öffentlichkeitsprinzip auf Gemeindeebene sprachen sich Agnes Brandenberger, Andrea Davaz, Jan Koch und Roman Hug aus.
  • Die FDP stimmte mehrheitlich für mehr Transparenz bei den Gemeinden. Dagegen waren Peter Giacomelli, Walter Vetsch, Adrian Steiger, Lorenz Alig, Michael Pfäffli und Gaby Thomann.
  • Einstimmig für das Öffentlichkeitsprinzip auf Gemeindeebene sprachen sich SP und GLP aus.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel