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Wolf
Legende: Ein Wolf mit den Überresten eines gerissenen Wildes in der Leventina im Jahr 2008. Keystone
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Wolf «Problemwolf» M75 darf abgeschossen werden

Vorgeschichte: Zwischen dem 21. Januar und dem 8. Februar 2017 hat ein Wolf im Bergell, im Misox und in der Leventina im Kanton Tessin mehr als 40 Schafe gerissen. Genetische Analysen der Wolfsrisse in Stampa, Faido und Cama haben bewiesen, dass es sich in allen drei Fällen um den gleichen Wolfsrüden M75 gehandelt hat.

Massnahme: Die beiden Kantone Graubünden und Tessin haben eine Abschussverfügung erlassen, welche auf 60 Tage befristet ist. Gemäss Mitteilung gilt die Abschussbewilligung im Kanton Graubünden für die Südtäler Misox und Bergell.

Reaktionen: Der WWF bedauert in einer ersten Stellungnahme den Entscheid. Man wolle die Unterlagen prüfen und behalte sich rechtliche Schritte vor, heisst es.

Voraussetzung für eine Abschussbewilligung

Damit eine Abschussbewilligung für einen Wolf erteilt werden kann, müssen gemäss der eidgenössischen Jagdverordnung bestimmte Bedingungen erfüllt sein. So muss der Wolf beispielsweise einen «erheblichen Schaden an Nutztieren» anrichten. Dies ist unter anderem der Fall, wenn ein Wolf in seinem Gebiet trotz Herdenschutzmassnahmen mindestens 25 Nutztiere innerhalb eines Monats tötet.

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