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Lawinenunglück am Vilan Staatsanwaltschaft: Tourenleiter trifft keine Schuld

Die Bündner Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit dem schwersten Lawinenunglück des Winters 2014/15 das Strafverfahren gegen den Skitourenleiter eingestellt. Beim Unfall am Piz Vilan im Prättigau waren fünf Personen einer Gruppe aus dem Aargau getötet worden.

Das Unglück

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Die Lawine hatte am 31. Januar 2015 an der Ostseite des Vilan auf 2300 Metern Höhe acht Personen einer neunköpfigen Skitourengruppe aus dem Kanton Aargau erfasst. Die Gruppe fuhr den Berg hinunter Richtung Seewis. Drei Männer konnten nur noch tot aus den Schneemassen geborgen werden. Zwei Frauen starben später an den Folgen des Unfalls im Spital.

Das Verfahren gegen den Skitourenleiter wegen fahrlässiger Tötung sei eingestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft Graubünden am Mittwoch mit.

Dabei stützt sich die Staatsanwaltschaft vor allem auf ein Gutachten des Schnee- und Lawinenforschungsinstitut SLF und kommt zum Ergebnis, dass das Verhalten des Tourenleiters unter Berücksichtigung der Wetter- und Lawinensituation vertretbar gewesen und nicht zu beanstanden sei.

Kritik am Gutachten des SLF

Die Angehörigen werden von zwei Anwälten vertreten. Anwalt Urs Kröpfli sagte auf Anfrage, man fechte den Einstellungsentscheid wahrscheinlich vor dem Kantonsgericht an. Grund sei das Gutachten des SLF und dessen Risikoabschätzung.

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