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Graubünden «Strengstes Polizeigesetz der Schweiz» soll gelockert werden

Das vor ein paar Jahren als «strengstes Polizeigesetz der Schweiz» bezeichnete Churer Polizeigesetz dürfte seinen zweifelhaften Ruf bald verlieren. In der Bündner Hauptstadt soll es wieder erlaubt sein, nach Mitternacht auf öffentlichem Grund Alkohol zu trinken.

Die Streichung des Artikels im Polizeigesetz über das nächtliche Alkoholkonsum-Verbot im öffentlichen Raum solle der Jugend wieder etwas mehr Freiheit verschaffen, schreibt die Churer Regierung, der Stadtrat, in der Botschaft an den Gemeinderat, das Parlament. Verlangt worden war die Streichung in einem Vorstoss der BDP.

In Chur ist seit dem 1. Juli 2008 zwischen 00.30 Uhr und 07.00 Uhr der Konsum von Alkohol auf öffentlichem Grund im Siedlungsgebiet untersagt. Dieses Verbot brachte dem Polizeigesetz den Ruf ein, das strengste in der Schweiz zu sein.

In der Schweiz gibt es zwar weitere Gemeinden mit einem Verbot des nächtlichen Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit. Allerdings beschränkt sich das Verbot auf Jugendliche.

15 Bussen pro Jahr

Die Churer Polizei hielt sich nach Angaben der Stadtregierung zurück in der Anwendung des Alkohol-Artikels. 15 Ordnungsbussen zu 50 Franken seien pro Jahr ausgesprochen worden.

Das Verbot sei anfänglich als griffiges Mittel gegen übermässigen Alkoholkonsum von Jugendlichen gesehen worden, schreibt die Stadtregierung. Erfahrungsgemäss jedoch bildeten die bis 18-Jährigen heute nur einen kleinen Teil der Nachtschwärmer, oder sie seien nach Mitternacht kaum anzutreffen.

Ein gewisses Eskalationspotenzial

«Heute feiern junge Erwachsene vermehrt in privaten Räumen», stellt die Regierung fest und fährt fort: Die Ahndung des Alkoholkonsum-Verbotes bei grösseren Personenansammlungen auf öffentlichem Grund zur warmen Jahreszeit in der Nähe von Gastwirtschaftsbetrieben sei ohnehin aufgrund des Eskalationspotenzials schwierig.

Zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung gibt es laut der Regierung andere rechtliche Grundlagen. Lärm und Abfall und nicht der Alkoholkonsum an sich seien bisweilen das Hauptproblem. Alles in allem könne somit wegen der geringen Anzahl der Widerhandlungen und des teilweisen problematischen Vollzugs aus Sicht des Stadtrates auf das Alkoholkonsum-Verbot verzichtet werden.

Suchtmittelfreie Zonen sollen bleiben

Keine Folge leisten will der Stadtrat indessen einer Petition des Jugendparlaments der Stadt Chur. Verlangt wird in der Bittschrift die ersatzlose Streichung des Artikels über suchtmittelfreie Zonen im Polizeigesetz.

Die Regierung will davon nichts wissen: Es bestehe kein Handlungsbedarf, betont sie. Der Artikel im Polizeigesetz verbietet jeglichen Konsum von Alkohol, Nikotin oder anderer Suchtmittel auf Schulhaus- und Kindergartenarealen sowie auf Kinderspielplätzen.

Ob es zu einer Volksabstimmung über die Revision des Polizeigesetzes kommt, hängt ab vom Gemeinderat. Keine Urnenabstimmung gibt es nur dann, wenn die Gesetzesrevision im 21-köpfigen Parlament ohne Gegenstimme verabschiedet wird.

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