Das Wichtigste in Kürze:
Baugesetz: Appenzell Ausserrhoden muss wie alle Kantone das Baugesetz revidieren. Dies ist eine Vorgabe des Bundes nach Annahme des Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes. Die wichtigsten Themen der Revision: «Siedlungsgebiet und Bauzonen», «Innenentwicklung», «Solaranlagen» und «Mehrwertausgleich». Einen ersten Entwurf hatte die Regierung 2015 nach Widerstand der Gemeinden zurückgezogen.
Kantonaler Richtplan: Die Vernehmlassung zum überarbeiteten Richtplan ist bereits abgeschlossen. Dabei ist der Richtplan insbesondere auf das neue Baugesetz angepasst worden. Als Hauptbetroffene werden die Gemeinden nun nochmals zum überarbeiteten Entwurf angehört.