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Neues Planungsgesetz Die Stadt St. Gallen möchte sich nicht blockieren

Wegen dem neuen Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen kann ab Oktober für die nächsten Jahre nichts mehr umgezont werden. Die Stadt St. Gallen führt deshalb noch vor Inkraftreten des neuen Gesetzes eine öffentliche Planauflage durch. So möchte die Stadt in 16 Gebieten die Möglichkeit haben, sich weiter zu entwickeln.

In der Stadt St. Gallen sind in diesen Gebieten Bau- und Entwicklungsabsichten bekannt, die in den nächsten Jahren realisiert werden sollen. Für diese wäre eine Anpassung des Zonenplans nötig. Damit diese Vorhaben nicht blockiert werden, möchte die Stadt die Planverfahren frühzeitig durchführen.

Zu den betroffenen Gebieten gehört zum Beispiel St. Fiden. Dieses Gebiet im Osten der Stadt soll in den nächsten Jahren zu einer Kernzone werden. Ein zweites Gebiet ist der Ruckhalden-Hang. Dort kann sich die Stadt ein attraktives Wohngebiet vorstellen. Das wird dann möglich, wenn die Appenzeller Bahnen nicht mehr den Hang durchqueren, sondern via Tunnel zum Riethüsli gelangen.

Die Pläne liegen nun 30 Tage öffentlich auf.

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