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Ostschweiz Fahrende prüfen Klage gegen den Kanton St. Gallen

Die Bewegung der Schweizer Reisenden prüft eine Klage gegen den Kanton St. Gallen. Damit reagiert die Organisation darauf, dass es nach dem Nein der Gossauer Stimmberechtigten trotz Bundesauftrag weiterhin keine Durchgangsplätze gibt.

Die Bewegung der Schweizer Reisenden ziehe es «in Betracht», den Kanton St. Gallen als ersten Kanton der Schweiz einzuklagen, weil das Rahmenabkommen von 1998 nicht eingehalten werde, heisst es auf der Homepage der Organisation.

Seit 2006 sollte der Kanton St. Gallen als Auftrag des Bundes sechs Durchgangsplätze für Fahrende bereitstellen. Der letzte Versuch für wenigstens einen ersten Halteplatz scheiterte am 5. Juni an der Urne: Die Stimmberechtigten von Gossau lehnten mit 57 Prozent Nein-Stimmen eine Umzonung ab, die einen Durchgangsplatz im Industriegebiet ermöglicht hätte.

Der Kanton hat bereits angekündigt, dass die Suche nach Durchgangsplätzen unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in Gossau weitergehe.

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