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Ostschweiz Gerichtsentscheid mit Signalwirkung

Die Kantone Thurgau, Graubünden und Glarus sind mit der Zuteilung der hochspezialisierten Medizin nicht zufrieden. Nun hat ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts Signalwirkung für die Ostschweizer Kantone.

Das «Beschlussorgan hochspezialisierte Medizin» legt fest, welche Spitäler für die Behandlung von komplexen und seltenen Krankheiten qualifiziert sind. Für die Behandlung des Rückenmark-Krebs sind im Gebiet Zürich-St. Gallen das Kantonsspital St. Gallen und das Universitätsspital Zürich zuständig. Leer ausgegangen ist die private Hirslanden-Klinik in Zürich. Eine Beschwerde der Hirslanden-Klinik hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht gutgeheissen und einen Entscheid an das «Beschlussorgan hochspezialisierte Medizin» aus Verfahrensmängeln zurückgewiesen.

Beschluss nochmals überprüfen

Dieser Entscheid hat Signalwirkung für die Ostschweizer Spitäler. Denn die kantonalen Kliniken Thurgau, Graubünden und Glarus haben sich ebenfalls beim Bundesverwaltungsgericht beschwert. Im konkreten Fall geht es um die Behandlung von Bauchspeicheldrüsen-Krebs und Darmkrebs, die in der Ostschweiz nicht mehr durchgeführt werden sollen. Dies zumindest hat das «Beschlussorgan hochspezialisierte Medizin» so festgehalten – mangels Qualifikationen der Spitäler.

Der Thurgauer Regierungsrat Bernhard Koch kritisiert, dass es sich bei diesen Krebsoperationen nicht um «hochspezialisierte Medizin» handle, sondern um Routineeingriffe, die bis zu tausend Mal pro Jahr durchgeführt werden. Die Regierungen der Kantone Thurgau, Graubünden und Glarus fordern deshalb das «Beschlussorgan hochspezialisierte Medizin» zu einem Marschhalt auf, um die Beschlüsse nochmals diskutieren zu können. Der aktuelle Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts stimmt den Thurgauer nun zuversichtlich – zumal auch noch ein Schlichtungsverfahren hängig ist, das der Kanton Thurgau initiierte.

Auch Peter Suter, emeritierter Chefarzt des Kantonsspitals Genf und Präsident des Fachorgans hochspezialisierte Medizin sagt gegenüber dem «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF1, dass es mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts nun angebracht sei, die Stossrichtung des Beschlussorgans nochmals zu überprüfen.

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