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Ostschweiz «Intervention in Unterwasser war unmöglich»

Die St. Galler Kantonspolizei bleibt dabei: Das Neonazi-Konzert im toggenburgischen Unterwasser mit 5000 Besuchern sei friedlich verlaufen. Eine Intervention der Polizei wäre problematisch gewesen, heisst es seitens der Politik.

Rechtliche Schritte prüfen

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Wildhaus-Alt St. Johann prüft rechtliche Schritte im Zusammenhang mit dem Rechtsrock-Konzert vom Samstag. Laut Gemeindepräsident Rolf Züllig müssen die Veranstalter mit Konsequenzen rechnen, weil sie sich die Bewilligung mit falschen Angaben erschlichen hätten. Anderseits soll geprüft werden, ob durch Liedtexte Strafnormen verletzt wurden.

Auch wenn es eine Veranstaltung von Rechtsradikalen und Neonazis war: Der Anlass sei friedlich über die Bühne, sagt die St. Galler Kantonspolizei auch am Montag. Am Sonntag war die Polizei vorsichtig im Ton. Sie wollte die Veranstaltung nicht als Konzert von Neonazis bezeichnen.

«Eskalation wäre wahrscheinlich gewesen»

Polizeichef und Regierungsrat Fredy Fässler betont, dass die Veranstaltung nie hätte erlaubt werden dürfen. Tatsache sei aber, dass die Gemeinde von den Organisatoren hinters Licht geführt worden sei. Nur mit einem Verbot könne verhindert werden, dass rechtsextreme Bands ihre Texte verbreiteten. Von diesen wisse man, dass sie zum Teil gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen.

Audio
Eskalation vermeiden (17.10.2016)
01:57 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 57 Sekunden.

Unmöglich sei es, wenn die Polizei bei einem Konzert dieser Grösse interveniere. «Dies würde vermutlich zu einer Eskalation führen und wäre aus polizeitaktischen Gründen unklug.»

Weder die Polizei noch die Gemeinde hatten gewusst, um was für ein Konzert es sich handelt, als es bewilligt wurde. Die Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann, auf deren Gebiet Unterwasser liegt, wurde von den Organisatoren hinters Licht geführt.

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