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Ostschweiz Kanton prüft Machbarkeit eines Stadttunnels in Rapperswil

Die Stadt Rapperswil-Jona will ihr Zentrum vom Durchgangsverkehr entlasten. Der Stadtrat hat im vergangenen Jahr einen entsprechenden Variantenvorschlag dem Kanton St. Gallen zur weiteren Prüfung übergeben. Das Tiefbauamt startet nun erste Machbarkeitsabklärungen.

Mit der Machbarkeitsstudie soll gezeigt werden, ob der aus dem Prozess Mobilitätszukunft favorisierte Stadttunnel baulich, umweltrechtlich und finanziell realisiert werden kann. Erste Erkenntnisse sollen Anfang 2016 vorliegen.

Verkehrsüberlastung als Dauerproblem

Im April 2014 hatte der Stadtrat von Rapperswil-Jona dem Kanton St. Gallen seine Strategie zur Mobilitätszukunft vorgelegt. Als langfristige Behebung der Verkehrsüberlastung in der Innenstadt von Rapperswil wurde eine Tunnellösung vorgeschlagen. Unter Federführung des Kantons werden nun die bautechnische Machbarkeit sowie die umweltrechtliche Bewilligungsfähigkeit geprüft. Auch die Realisierungskosten werden geschätzt. Dies sind unabdingbare Voraussetzungen, um als Bauprojekt ins Strassenbauprogramm des Kantons aufgenommen zu werden.

Stadttunnel lang zwischen Hurden und Hüllistein

Im Vordergrund steht die Variante «Stadttunnel lang», welche die Stadt 2013 und 2014 unter Beteiligung der Bevölkerung erarbeitet hatte. Der Tunnel soll in Hurden starten und beim Anschluss Hüllistein an die A53 angebunden werden. Vorgesehen sind auch ein Zwischenanschluss in Jona sowie allenfalls ein Seitenarm nach Kempraten.

Sollte sich dieser «Stadttunnel lang» baulich, umweltrechtlich oder finanziell nicht realisieren lassen, müssen allenfalls bereits bei der Abklärung der Machbarkeit bauliche Alternativvarianten ins Auge gefasst werde. Stadt und Kanton arbeiten dabei eng zusammen. Das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen hat diese Woche den Auftrag zur Durchführung der Machbarkeitsabklärungen öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgt im sogenannten selektiven Verfahren. In einem ersten Schritt können sich alle interessierten Anbieter bewerben. Im zweiten Schritt werden jene Anbieter, welche die Eignungskriterien am besten erfüllen, zur Einreichung einer Offerte eingeladen. Verläuft das Vergabeverfahren planmässig, so sollen die Arbeiten im Herbst des laufenden Jahres starten. Erste grobe Hinweise zur Machbarkeit sollen bis Anfang 2016 vorliegen.

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