Die vorberatende Kommission will das Sozialhilfegesetz um einen Artikel ergänzen. Darin soll genau festgehalten werden, wer bei Missbrauchsverdacht abklärt und welche Abklärungen durchgeführt werden können.
Konkret sollen Mitarbeitende der Sozialämter, der Polizei oder Dritte wie zum Beispiel Privatdetektive Besuche zu Hause oder am Arbeitsplatz machen können. Auch seien Beobachtungen im öffentlichen Raum möglich, sagt Laura Bucher, Präsidentin der vorberatenden Kommission, gegenüber «Regionaljournal Ostschweiz».
Die Regierung des Kantons St. Gallen hat den Nachtrag zum Gesetz aufgrund einer Motion der SVP-Fraktion ausgearbeitet. Der Kantonsrat berät in der Februarsession über die beantragten Änderungen.