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Durchgangsplätze für Fahrende Kanton steht vor einer Lösung

Auf dem Grundstück eines Landwirts in Gossau hat sich eine Gruppe von Fahrenden niedergelassen. Der Landwirt hat einen Vertrag mit ihnen abgeschlossen, sie dürfen 30 Tage bleiben. Der Kanton St. Gallen wäre verpflichtet, sechs fixe Durchgangsplätze für Fahrende zur Verfügung zu stellen. Die Suche war die letzten zehn Jahre aber ohne Erfolg.

Kanton hat neue Standorte im Visier

Gemäss Ueli Strauss, Raumplaner des Kantons St. Gallen, zeichnet sich nun eine Lösung ab. «Bis in eineinhalb Jahren können wir zwei bis drei Plätze zur Verfügung stellen, und zwar im Sarganserland, im Rheintal und im Fürstenland.» Um welche Gemeinden es sich handelt, das möchte Ueli Strauss mit Blick auf die Verhandlungen nicht bekanntgeben.

Dass Bauern wie aktuell in Gossau ihr Land zur Verfügung stellen, komme immer wieder vor. Dazu seien die Landwirte auch berechtigt, solange es sich um zeitlich begrenzte Aktionen handle, sagt Ueli Strauss.

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