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Kantonaler Richtplan Es wird eng für Glarus

Hintergrund: In einer nationalen Abstimmung im Jahre 2013 sagten 62 Prozent der Stimmbürger Ja zu einem revidierten Raumplanungsgesetz. Dieses besagt unter anderem, dass zu viel Bauland zurückgezont und so eine Zersiedelung gestoppt wird.

Problem: Im Kanton Glarus verwarf die Gemeinde Glarus Nord Ende September einen angepassten Zonenplan deutlich mit 75 Prozent.

Die Gemeine Glarus Süd stellte sich im Frühjahr mit zwei Dritteln gegen einen angepassten Zonenplan.

Nun kommt der Kanton unter Druck. Bis 2019 muss er seinen kantonalen Richtplan nämlich der nationalen Vorlage (Raumplanungsgesetz) anpassen. Da müssen auch die Gemeinden mitziehen.

Lösung: Für den Glarner Regierungsrat Robert Marti ist die Situation nicht so prekär. Es gebe noch andere Kantone, die nicht im Zeitplan lägen. Die Frist von 2019 sei wahrscheinlich nicht so sakrosankt. Anders sieht das der Bund. Man halte an der Frist 1. Mai 2019 fest, heisst es dort auf Anfrage der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF. Falls ein Kanton seinen Richtplan bis dann nicht angepasst habe, dürfe er einfach keine neuen Bauzonen ausscheiden. Die Kantone handeln also in eigenem Interesse. Regierungsrat Robert Marti suche nun auch das Gespräch mit den Gemeinden Glarus Süd und Nord und hofft auf eine Lösung.

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