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Landsgemeinde Glarus Entscheidung im Ring: Kompetenzen der Landsgemeinde Glarus

Die Landsgemeinde ist die Versammlung aller stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger des Kantons Glarus. Sie ist das höchste gesetzgebende Organ des Kantons.

Die Mitglieder der Landsgemeinde entscheiden über die Kantonsverfassung und die Gesetzgebung auf kantonaler Ebene. Des Weiteren verfügt sie bei Sachvorlagen über einmalige Ausgaben, welche den Betrag von einer Million Franken übersteigen, sowie über wiederkehrende Ausgaben für jeweils denselben Zweck, die höher als 200‘000 Franken sind.

Will der Kanton Grundstücke als Anlage oder zur Vorsorge erwerben, die mehr als fünf Millionen Franken kosten, entscheidet ebenfalls die Landsgemeinde darüber. Genauso setzt die Landsgemeinde jedes Jahr den Steuerfuss fest und entscheidet über weitere durch den Landrat vorgelegte Beschlüsse.

Wahlen finden an der Landsgemeinde jedoch nur vereinzelt statt: Sowohl der Landrat (Legislative, Proporzwahl) als auch der Regierungsrat (Exekutive, Majorzwahl) werden an der Urne gewählt. Der Landammann, der Landesstatthalter sowie die Präsidenten und die Mitglieder der kantonalen Gerichte werden allerdings am Landsgemeinde-Sonntag von den Stimmberechtigten in einer öffentlichen Abstimmung ernannt.

Der Landsgemeinde-Sonntag: Immer im Mai?

Die Landsgemeinde versammelt sich üblicherweise am ersten Sonntag im Mai auf dem Zaunplatz im Herzen des Städtchens Glarus. Für den Fall, dass die Landsgemeinde nicht an diesem Sonntag stattfinden kann, wird jeweils ein Verschiebedatum angegeben. Über eine allfällige Verschiebung entscheidet der Regierungsrat (Art. 63 Abs. 2 Kantonsverfassung). Zuletzt verschoben wurde die Landsgemeinde 1978 aufgrund «ungünstiger Wetterlage».

Ausserdem können auch ausserordentliche Landsgemeinden zu anderen Zeitpunkten stattfinden. Entweder wird der Beschluss für eine zusätzliche Landsgemeinde während einer Landsgemeinde von den anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gefasst, oder aber mindestens 2000 Stimmberechtigte verlangen «unter Angabe der zu behandelnden Gegenstände» eine solche. Auch hat der Landrat die Möglichkeit, die Stimmberechtigten des Kantons zur Behandlung dringlicher Geschäfte zusammenzurufen (Art. 63 Abs. 3 Kantonsverfassung).

Video
Euphorie verflogen
Aus Schweiz aktuell vom 19.11.2007.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 42 Sekunden.

Die letzte und seit über 100 Jahren einzige ausserordentliche Landsgemeinde fand am 25. November 2007 statt: Die an der Landsgemeinde 2006 beschlossene Gemeindefusion von 25 zu lediglich drei Gemeinden im Kanton erhitzte damals die Gemüter. Damals entschieden die Glarner Stimmbürger über zwei Anträge: Während der eine das Ziel verfolgte, den Beschluss der Landsgemeinde zur Fusion der 25 Gemeinden in drei Einheitsgemeinden aufzuheben, forderte der zweite Antrag gar die Fusion zu nur einer Gemeinde. Beide Anträge wurden von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern des Kantons Glarus abgelehnt.

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