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Öffentlichkeitsgesetz Löhne der Gemeindepräsidenten

Wie gut funktioniert das Öffentlichkeitsprinzip im Kanton St. Gallen? Die St. Galler Medien haben es an der Frage der Entschädigung der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten getestet. Die Karte zeigt, wer antwortete, wie ausführlich und wer nicht.

Die Daten wurden von mehreren Medien gemeinsam erhoben: St. Galler Tagblatt, FM1 Today, Zürichsee-Zeitung, Südostschweiz, NZZ, SRF Regionaljournal Ostschweiz. Basis sind die Mail-Antworten der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten.

Die Karte

Was die Karte zeigt:
Die Löhne und Spesen der St. Gallischen Gemeindepräsidenten.Die Stellenprozente für das Amt.
Was die Karte nicht
zeigt:
Die Komplexität der Aufgaben in einer Gemeinde. Allfällige Einkünfte aus externen Mandaten, die mit dem Gemeindepräsidium verbunden sind (z.B. Sitzungsgelder aus externen Gremien). Dort, wo die Gemeindepräsidenten Angaben dazu machen, wurde dies in der Karte vermerkt.

Die Ergebnisse

72 der 77 Gemeinden haben die Löhne und Spesen ihrer Präsidenten mitgeteilt. Teilweise wurden diese Löhne bereits in den Gemeinden selbst veröffentlicht.

Den höchsten Lohn erhält der Präsident der grössten Gemeinde: Thomas Scheitlin (FDP) bezieht in der Stadt St.Gallen für seinen 100-Prozent-Job einen Jahreslohn von 262'964 Franken. Am wenigsten ausbezahlt erhält Christian Gertsch (SP) in Hemberg mit 42'342 Franken; er ist nur zu 25 Prozent angestellt.

In drei Viertel der Gemeinden sind die GemeindepräsidentInnen zu 100 Prozent, in einem Viertel in Teilzeit angestellt. Zu 100 Prozent gerechnet verdient ebenfalls Thomas Scheitlin in St.Gallen am meisten. Norbert Rüttimann (CVP) in Untereggen und Markus Vogt (BDP) in Amden würden je gut die Hälfte und damit am wenigsten verdienen (132'498 Fr.).

Diese Gemeinden teilten die Löhne nicht mit

Vier Rheintaler Gemeinden verweigerten die Auskunft (Au, Balgach, St. Margrethen, Widnau). Sie führten in einer gemeinsamen Stellungnahme an, dass in der Umfrage die unterschiedlichen Lohnsysteme der Gemeinden nicht berücksichtigt seien.

Die Gemeinden kündigten an, die eigene Bevölkerung an der kommenden Gemeindeversammlung persönlich und umfassend zu informieren.

Der Gemeindepräsident von Eggersriet teilte den Lohn 2016 mit, der Lohn 2017 werde erst an der Gemeindeversammlung verabschiedet. Die Umfrage berücksichtige nicht, dass Gemeinden unterschiedlich organisiert seien und Gemeindepräsidenten unterschiedliche Aufgaben hätten.

Persönlich findet Gemeindepräsident Roger Hochreutener das Öffentlichkeitsgesetz gehe zu weit und ist für Transparenz in der Gemeinde, aber nicht in einer breiten Öffentlichkeit, wie er der NZZ gegenüber äusserte.

Die gesetzliche Grundlage

Die Medienvereinigung Öffentlichkeitsgesetz St. Gallen hat im Dezember alle St. Gallischen Gemeinden angefragt, die Löhne und Arbeitspensen und Spesenregelungen ihrer Präsidenten offenzulegen. Die beteiligten Medien stützten sich dabei auf das Öffentlichkeitsgesetz (gilt im Kanton St. Gallen seit 2014) und auf einen rechtskräftigen Entscheid des Departements des Innern des Kantons St. Gallen im Fall der Zürichsee-Zeitung und der Gemeinde Gommiswald.

In diesem Fall gewichtete das Departement das Interesse der Öffentlichkeit an der Verwendung der öffentlichen Steuergelder höher als das private Interesse des Gemeindepräsidenten an der Geheimhaltung. Im Entscheid heisst es: «Behördenmitglieder befinden sich insofern in einer speziellen Situation, als dass sie ihre Arbeitsleistung im Dienst der Öffentlichkeit ausführen.» Ihr «Arbeitgeber» sei sozusagen die Öffentlichkeit.

Bund und 18 Kantone

Das Öffentlichkeitsprinzip gilt heute beim Bund (seit 2006) und in 18 Kantonen. In fünf Kantonen (Thurgau, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Luzern und Nidwalden) gilt nach wie vor das Geheimhaltungsprinzip. In Glarus hat der Landrat im Februar einen Antrag erheblich erklärt und die Regierung beauftragt, zuhanden der Landsgemeinde eine Vorlage zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips auszuarbeiten.

Drei Kantone (Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen und Obwalden) kennen Zwischenlösungen bzw. ein eingeschränktes Öffentlichkeitsprinzip.

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit Jörg Krummenancher (NZZ).

Die Fragen lauteten:

- Wie hoch ist der Lohn des Gemeindepräsidenten in Ihrer Gemeinde ab 1.1.2017?
- Welches Pensum (Stellenprozente) übt der Gemeindepräsident in Ihrer Gemeinde aus?
- Gibt es auf den 1.1.2017 eine Veränderung des präsidialen Lohnes? Wenn ja: In welchem Umfang?
- Gibt es eine Regelung über die Spesenbezüge? Wenn ja: Wie sieht diese aus? Im Fall einer Pauschale: wie hoch ist diese?

(Regionaljournal Ostschweiz, 06.32 Uhr)

Heute im Regionaljournal

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Porträt
Legende: mediapolis

Boris Tschirky, Präsident der Vereinigung der Gemeindepräsidenten nimmt Stellung zur Umfrage.

Donnerstag 17:30 Uhr, SRF1

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