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Kreisgericht Wil Raser mit über 200 km/h verfolgt - zwei Polizisten freigesprochen

Das Kreisgericht Wil hat zwei Polizisten vom Vorwurf freigesprochen, bei einer Verfolgungsjagd unverhältnismässig schnell gefahren zu sein. Um einen rasenden Töfffahrer zu identifizieren, überschritten sie die Tempolimite auf der Autobahn um über 100 km/h.

Der Vorfall: An einem frühen Samstagabend im September 2015 waren die beiden Autobahnpolizisten kurz vor Dienstschluss auf dem Weg zum Stützpunkt. Der Himmel war leicht bewölkt, die Fahrbahn trocken. Plötzlich gab ein Motorradfahrer auf gleicher Höhe mit dem Patrouillenfahrzeug Gas und beschleunigte massiv. Mit Blaulicht und «Stopp Polizei»-Matrix nahmen die beiden Polizisten die Verfolgung des Töfffahrers auf. Nach einer rund vierminütigen Verfolgungsfahrt gelang den Polizisten die Festnahme des Rasers.

Der Vorwurf: Bei der Verfolgungsjagd hätten die beiden Angeschuldigten mit ihrem Streifenwagen verschiedene Personenwagen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 225 km/h überholt, so der Staatsanwalt. Dadurch hätten die Polizisten mehrere vorsätzlich grobe Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen. Der Staatsanwalt forderte für den 30-jährigen Fahrer eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 160 Franken. Für den 35-jährigen Beifahrer verlangte er eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 110 Franken.

Die Verteidigung: Die beiden Verteidiger forderten für ihre Mandaten Freisprüche. Der Fahrer sei ortskundig und erfahren gewesen. Hätten die beiden Polizisten die Verfolgung nicht aufgenommen, hätte der Raser straffrei gegen die Verkehrsregeln verstossen können.

Das Urteil: Die beiden Polizisten wurden vom Kreisgericht Wil freigesprochen. Der Freispruch sei aber kein Freipass für die Polizei, sagte der Vorsitzende des Gerichts. Jeder konkrete Fall müsse neu beurteilt werden. In diesem Fall sei der Polizist an die Grenzen gegangen; aber aufgrund aller Umstände sei die Verfolgungsjagd verhältnismässig gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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