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Ostschweiz Sanierung von Schiessständen: Aufgaben noch nicht erledigt

Schiessanlagen, die noch in Betrieb sind, müssten bis 2020 mit Kugelfangkästen ausgestattet sein. Und der Boden bei Schiessständen muss saniert werden, wenn er mit Blei belastet ist. Die dringlichen Fälle sind erledigt. Bei den anderen lassen sich die Gemeinden Zeit. Das AfU hat Verständnis.

80 300-Meter-Schiessstände sind im Kanton St. Gallen noch in Betrieb. Alle müssen bis 2020 mit Kugelfangkästen ausgerüstet sein, damit kein Blei in den Boden gelangt. Wie weit die Vereine und Gemeinden diese Aufgaben erledigt haben, kann das Amt für Umwelt und Energie nicht sagen. «Wir haben kürzlich eine Umfrage bei den Gemeinden gestartet, die Ergebnisse liegen noch nicht vor», sagt der Leiter der Abteilung Boden und Stoffkreislauf, Guido Schmid. Aber ein paar Jahre habe man ja noch Zeit.

Erledigt ist im Kanton St. Gallen laut Schmid die Aushebung stark belasteter Böden bei Schiessständen. Heikle Standorte, wo etwa Grundwasser betroffen wäre, seien saniert.

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Vielleicht werden die Zögerer belohnt (29.1.15)
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Das Amt für Umwelt und Energie führt jedoch auch eine Liste mit 26 Gemeinden, deren Böden zwar «Sanierungsbedarf» aufweisen, von denen jedoch keine Gefahr ausgeht. Das Land müsste dann zwingend gesäubert werden, wenn zum Beispiel Tiere darauf weisen würden.

Hohe Kosten: Zuwarten lohnt sich vielleicht

Dass nicht alle Gemeinden das gleiche Tempo an den Tag legen, hängt unter anderem auch mit den Kosten zusammen. Pro Scheibe wird mit etwa 20'000 Franken gerechnet. Der Bund übernimmt 8000 Franken pro Scheibe.

Es gibt jedoch auch Bestrebungen, das VBS einzubinden. Der Kanton Zürich zieht aktuell in einem Modellfall dafür vor Gericht. Das Baudepartement brummte per Verfügung dem VBS einen Teil der Kosten für die Sanierung eines Schiessstands in Hüntwangen auf. «Wenn auf einem Schiessstand das Obligatorische stattfand, dann ist das VBS mitverantwortlich für die Folgen des Schiessens, also für das Beli im Boden». Die Mitverantwortung will der Kanton Zürich gerichtlich festgehalten haben. Das VBS wehrt sich dagegen, zur Zeit beim Zürcher Verwaltungsgericht.

Am Ausgang des Verfahrens sind die Gemeinden interessiert, da eine Betiligung des VBS ihre Kosten reduzieren würde. Guido Schmid vom St. Galler AfU hat aus diesem Grund Verständis für die Zögerer: «Ja, vielleicht ist es schlau, noch ein wenig mit den ausstehenden Sanierungen zu warten», sagt er.

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