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Sozialhilfe SG: Revision des Sozialhilfegesetzes in Vernehmlassung

Die St. Galler Regierung hat ein zweites Paket für die laufende Überarbeitung des Sozialhilfegesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Darin wird unter anderem die Finanzierung des Frauenhauses, aber auch die Aufteilung der Kosten für Kinder- und Jugendheime geregelt.

Ein Kind ist im Heim. Die Eltern wohnen aber in zwei verschiedenen Gemeinden. Welche Gemeinde bezahlt wie viel? Das hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen und komplexen Rechtsfragen geführt. Die Regierung will die bestehenden Kostenregelungen für die Aufenthalte in Kinder- und Jugendheimen beibehalten. Sie schlägt dazu aber «Korrekturen und Ergänzungen» vor.

Auch Frauenhaus ist ein Thema

Und es geht auch um das Frauenhaus, bei dem die Rechtsgrundlagen teilweise bis auf die 1980er-Jahre zurückgehen. Seit damals hat sich einiges geändert und deswegen soll es Anpassungen geben. Nach dem Entwurf der Regierung soll bei der Finanzierung des Frauenhauses die Kostenaufteilung einfacher werden. Unter dem Strich übernehme der Kanton künftig eine grössere finanzielle Last.

Der Gesetzesentwurf wurde nun in die Vernehmlassung gegeben. Sie dauert bis zum 9. Oktober.

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