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Ostschweiz Sumpf-Dotterblume verliert den Schutz

Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird die Verordnung über den Natur- und Heimatschutz angepasst. Neu geregelt ist, wie der Schutz der Biotope finanziell unterstützt werden soll. Teil der Verordnung ist auch eine Liste der schützenswerten Pflanzen. Nicht mehr geschützt ist die Sumpf-Dotterblume.

Die Einführung der neuen Agrarpolitik und die damit verbundene Anpassung der Verordnung über die Direktzahlungen in der Landwirtschaft haben auch Auswirkungen auf die kantonale Gesetzgebung. Im Kanton Appenzell Innerrhoden wird deshalb die Verordnung über den Natur- und Heimatschutz revidiert. Neu wird geregelt, wie der Schutz und der Unterhalt von Biotopen abgegolten werden soll, wer die Vereinbarung mit den kantonalen Fachstellen aushandeln muss und wo Düngemittel verboten sind.

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Innerrhoden überarbeitet Schutzverordnung (25.10.2016)
00:41 min
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Teil der Verordnung ist auch eine Liste der schützenswerten Pflanzen. Neben den geschützten Blumen, die in einem Inventar des Bundes aufgeführt sind, hat der Kanton Appenzell Innerrhoden eine eigene Liste. Auffallend: die Sumpf-Dotterblume ist nicht mehr auf der Liste; sie sei im Kanton häufig und müsse deshalb nicht geschützt werden.

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