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Abschluss im Steuerstreit (29.07.2016)
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Ostschweiz TKB: Keine Strafverfolgung in den USA

Die Thurgauer Kantonalbank kann den US-Steuerstreit ad acta legen. Die TKB hat vom amerikanischen Justizdepartement einen «Non-Target-Letter» erhalten - also die Bestätigung, dass die Bank in den USA nicht strafrechtlich verfolgt wird.

Die Thurgauer Kantonalbank hat sich im US-Bankenprogramm zur Bereinigung des Steuerstreits in die Kategorie 3 eingeteilt. Die Bank musste dazu beweisen, dass sie in den USA nicht gegen das Gesetz verstossen hat.

Die Kategorien im Überblick

Kategorie 1
Banken eingeteilt, gegen die in den USA bereits ein Strafverfahren läuft.
Kategorie 2
Banken, welche mutmasslich Steuerdelikte in den USA begangen haben.
Kategorie 3
Banken, die beweisen können, dass sie nicht gegen US-Gesetze verstossen haben.
Kategorie 4
Banken, die nur regional tätig sind.

Der Erhalt des «Non-Target-Letters» sei für die TKB von grosser Bedeutung, sagt die Mediensprecherin Anita Schweizer gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF 1. «Wie alle Schweizer Banken haben auch wir Kundenbeziehungen mit einem gewissen Bezug in die USA», so Schweizer. Sie spricht dabei beispielsweise Doppelbürger an, die in den USA ebenfalls steuerpflichtig sind. Mit dem «Non-Target-Letter» habe man nun Rechtssicherheit.

Die Raiffeisen-Gruppe mit Sitz in St.Gallen, welche sich ebenfalls in der Kategorie 3 eingeteilt hat, wartet noch auf den Bericht der US-Justiz. Man erwarte eine Rückmeldung in den nächsten Tagen, hiess es auf Anfrage.

Ostschweizer Banken im US-Steuerprogramm

Kategorie 2
Kategorie 3

Kategorie 4

Nicht-Teilnahme
St. Galler
Kantonalbank
Thurgauer Kantonalbank-
Acrevis-Bank
Graubündner Kantonalbank
Raiffeisen-Gruppe-
Appenzeller Kantonalbank
Bank Linth

-
Glarner Kantonalbank
Vadian Bank

-
Notenstein

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