Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Krankenkassen wehren sich «Ein Hotel ist keine Rehaklinik»

Die Nidwaldner Regierung möchte das Waldhotel auf dem Bürgenstock als Rehaklinik auf die Spitalliste nehmen.

Heute bietet der Kanton Nidwalden keine Angebote im Rehabilitationsbereich im eigenen Kanton an. Er arbeitet mit verschiedenen ausserkantonalen Kliniken zusammen, etwa der Höhenklinik Montana oder der Rehaklinik Hasliberg. Die Nidwaldner Gesundheitsdirektorin Yvonne von Deschwanden begründet die Aufnahme des Waldhotels auf die Nidwaldner Spitalliste mit der Absicht, der Nidwaldner Bevölkerung eine wohnortsnahe Versorgung anzubieten.

Diese Absicht wird in der Vernehmlassung von mehreren Parteien begrüsst. Kritisch äussert sich dagegen der Krankenkassenverband Santesuisse. Der Verband sieht laut Mediensprecher Christoph Kämpf keine Notwendigkeit, dass im Kanton Nidwalden ein neues Angebot geschaffen wird. Er befürchtet, dass ein solches mehr Nachfrage generiert und höhere Kosten verursacht.

Bewilligung liegt noch nicht vor

Was im Waldhotel genau angeboten werden soll, ist bis heute nicht öffentlich. Die Verantwortlichen sprechen von medizinischen Angeboten in verschiedenen Fachbereichen und einer medizinischen Versorgung, die rund um die Uhr angeboten wird. Für die Rehabilitation sind nur ein kleiner Teil der insgesamt rund 160 Zimmer im Hotel vorgesehen.

Eine Bewilligung als Rehabilitationsklinik hat das Hotel im Moment aber noch nicht. Derzeit wird das Gesuch vom Kanton Nidwalden geprüft. Trotzdem will der Kanton das Waldhotel bereits auf die Spitalliste setzen. Es könne zwar der Eindruck entstehen, die Nidwaldner Regierung komme den Resort-Betreibern diesbezüglich entgegen, sagt Gesundheitsdirektorin Yvonne von Deschwanden. Dieser Eindruck sei aber falsch. Die Prüfung des Gesuchs erfolge nach strengen vom Gesetz definierten Richtlinien.

Gespräch mit Gesundheitsökonom Heinz Locher

SRF News: Heinz Locher, der Krankenkassenverband Santesuisse kritisiert die Absicht der Nidwaldner Regierung, das Waldhotel auf dem Bürgenstock auf die Spitalliste des Kantons für Rehabilitation zu setzen. Ist diese Kritik gerechtfertigt?

Grundsätzlich verhält sich der Kanton Nidwalden vorbildlich, insbesondere in der Akutversorgung, wo er mit dem Lzerner Kantonsspital zusammenarbeitet. Bei der nun vorliegenden Spitalliste hat es sich die Regierung aber etwas einfach gemacht. Das Krankenversicherungsgesetz und die Verordnung dazu schreiben vor, was der Kanton prüfen muss bevor er ein Spital oder eine Klinik auf die Spitalliste nimmt. Unter anderem gehört dazu, dass die Wirtschaftlichkeit und die Qualität geprüft werden müssen. Vielleicht erfolgte diese Prüfung ja, aus dem Planungsbericht geht das aber nicht hervor. Aus dieser Optik ist die Kritik von Sante Suisse berechtigt.

Santesuisse befürchtet auch, dass es mit dieser Aufnahme zu einer Überversorgung kommt. Ist das für Sie nachvollziehbar?

Rein quantitativ fehlen Angaben über den Bedarf. Die Regierung sagt einfach, es sei wünschenswert, dass die Nidwaldner im eigenen Kanton versorgt werden können. Das ist ein legitimes Argument. Das darf die Regierung. Aber in diesem Fall fehlt jeglicher Nachweis, wie es der Gesetzgeber will. Die Kritik ist also auch diesbezüglich berechtigt.

Können Sie aus diesem Planungsbericht herauslesen, warum die Nidwaldner Regierung das Bürgenstock Hotel auf die Spitalliste nehmen will?

Wenn man schon ein so schönes, neues Resort im eigenen Kanton bekommt, ist es doch eine «patriotische Pflicht», dieses auf die Spitalliste zu nehmen. Diesen Eindruck habe ich bekommen. Das ist Wirtschaftsförderung, Regionalpolitik, wie das häufig passiert. Aber es ist einfach nicht gesetzeskonform. Die Regierung hätte sich wenigsten die Mühe machen können, den Entscheid etwas zu begründen. Ich denke, dass ein Krankenversicherer vor Bundesverwaltungsgericht gute Chancen hat, wenn er gegen die Aufnahme des Waldhotels auf die Spitalliste klagt.

Wäre es sinnvoll, das Hotel auf die Spitalliste zu nehmen, wenn diese Absicht gesundheitspolitischen oder medizinisch begründet würde?

Ein Hotel darf nicht auf eine Spitalliste. Da gibt es ganz klare Bestimmungen. Ein Hotel oder ein Kurhaus ist keine Rehaklinik. Aber aus dem Planungsbericht der Nidwaldner Regierung geht nicht hervor, was im Waldhotel auf dem Bürgenstock genau geplant ist.

Das Gespräch führte Stefan Eiholzer

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel