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Zentralschweiz Keine Bevorzugung von Fussgängern in der Stadt Zug

In der Stadt Zug ist das Verkehrsaufkommen auf der Nord-Süd-Achse am grössten. Weil diese Verbindung eine Kantonsstrasse ist, kann auch nur der Kanton Massnahmen beschliessen. Dabei will der Zuger Regierungsrat keine Bevorzugung von Fussgängern und Velofahrern beim Metalli und beim Postplatz.

In den Stosszeiten geht in der Stadt Zug zwischen Casino und Bahnhof oft gar nichts mehr. Auch die Busse stehen dann im Stau und haben regelmässig Verspätung.

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Zuger Regierung zeigt kein Herz für Stadtzuger Velofahrer (1.7.2016)
02:00 min
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Beim Überqueren der Strassen am Postplatz und beim Metalli die Velofahrer und Fussgänger bevorzugen will die Zuger Baudirektion aber nicht. Das würde die anderen Verkehrsteilnehmer «benachteiligen», schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf einen Vorstoss der Grünliberalen.

Weil diese Strasse eine Kantonsstrasse ist, legte Daniel Stadlin (GLP) die Fragen auch der Kantonsregierung vor und stellt ernüchtert fest: «Der Kanton ist nicht Willens, die Qualität der Stadt Zug zu verbessern.» Dabei sei die Stadt Zug nicht «irgendein Kaff», sondern ein Geschäftszentrum.

Neuer Versuch Tempo 30

Auch der Wunsch nach Tempo 30 auf der Kantonsstrasse zwischen Casino und Bahnhof ist im Moment vergebens. Die Baudirektion macht 2017 allerdings einen Tempo 30 Versuch an der Grabenstrasse. Nicht ganz freiwillig. Das Bundesgericht hat den Kanton Zug dazu verdonnert.

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