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Zentralschweiz Obwaldner Gemeinden sollen für Mehrkosten aufkommen

Im Kanton Obwalden musste man das Personal für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) aufstocken. Die Mehrkosten von rund 430'000 Franken sollen ab 2015 die Gemeinden übernehmen.

Nach der Einführung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wurde der Kanton Obwalden mit Fällen überrannt. Dazu kamen mehrere Personalabgänge in kurzer Zeit. Deshalb kam es auch zu Pendenzen.

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KESB verursacht Mehrkosten (22.10.2014)
02:07 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 7 Sekunden.

Die Obwaldner Regierung hat Sofortmassnahmen ergriffen und zusätzliches Personal eingestellt. Das Personal wurde von 6 auf 10 Vollzeitstellen aufgestockt.

Die Regierung schreibt nun in ihrem Zwischenbericht, dass man das Personal bis mindestens Ende 2017 weiter beschäftigen will und nicht wie ursprünglich vorgesehen nur bis Ende 2015.

Kind mit Kapuzenjacke an der Hand eines Erwachsenen.
Legende: Im Kanton Obwalden sollen die Gemeinden für die KESB tiefer ins Portemonnaie greifen müssen. Keystone

Die Vormundschaft sei Aufgabe der Gemeinden, schreibt die Regierung. Deshalb sollen sie ab 2015 für die Mehrkosten aufkommen. Ab 2015 soll die Abgeltung durch die Gemeinden von 0,045 Steuereinheiten auf 0,065 Einheiten steigen.

Die Gemeinden schlagen als Kompromiss eine Erhöhung auf lediglich 0,055 Steuereinheiten vor. Der Kantonsrat soll im Dezember über die Änderung und den Zwischenbericht befinden.

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