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Zentralschweiz Schwyzer Kantonsrat begrenzt Abzug für Pendler

Der Kantonsrat hat am Donnerstag mit 81 zu 15 Stimmen entschieden den Pendlerabzug in der Steuererklärung auf 8000 Franken zu begrenzen. Dieser Betrag ist ein Kompromissvorschlag, geplant war eine Beschränkung auf 6000 Franken. Bisher konnten maximal 10'000 Franken abgezogen werden.

Pendler eilen auf den Zug (Symbolbild)
Legende: Die höheren Kosten des Ausbaus der Bahninfrastruktur werden teilweise auf die Pendler überwälzt. Symbolbild / Keystone

Neue Regeln für die Finanzierung des Ausbaus der nationalen Bahninfrastruktur haben zur Folge, dass auch die Kantone stärker zur Kasse gebeten werden. Neu muss der Kanton Schwyz durchschnittlich 14,6 Millionen Franken pro Jahr an die Finanzierung der Bahninfrastruktur beitragen - das sind rund 7 Millionen Franken mehr als bisher.

Diese Mehrbelastung überwälzt die Schwyzer Regierung einerseits auf die Pendlerinnen und Pendler, andererseits auf Bezirke und Gemeinden. Bezirke und Gemeinden sollen sich neu mit 60 Prozent an den Bahnkosten beteiligen, statt wie bisher mit 50 Prozent. Der Kanton wird für 40 Prozent der Kosten aufkommen.

Audio
Kantonsratsdebatte zu den Pendlerabzügen (30.6.2016)
02:50 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 50 Sekunden.

Der Abzug für Pendler wird um 2000 Franken gekürzt, dies bedeutet höhere Steuereinnahmen für Kanton und Gemeinden. Die Vorlage unterliegt dem fakultativen Referendum.

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