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Nach schwerem Badeunfall Staatsanwaltschaft Luzern muss Anklage erheben

2014 verletzte sich ein Badegast im Lido schwer. Das Bundesgericht verlangt, dass der Fall vor Gericht kommt.

Ein Badeunfall im Strandbad Lido in Luzern, bei dem sich ein Mann eine komplette Tetraplegie zugezogen hat, muss vor Gericht verhandelt werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Staatsanwalt stellte Verfahren ein

Die Lausanner Richter haben eine Beschwerde des Betroffenen gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Luzern gutgeheissen. Es könne nicht klar davon ausgegangen werden, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Geschäftsführers und Sicherheitsverantwortlichen vorliege.

Der heute gelähmte Mann hatte 2014 vom Steg aus einen Kopfsprung ins Wasser gemacht. Dieses war an der Eintauchstelle jedoch nur 1,2 Meter tief. Am Steg waren keine entsprechenden Warn- oder Verbotsschilder angebracht.

Das Bundesgericht hält fest, dass der weniger als einen Meter über der Wasseroberfläche liegende Laufsteg Unerfahrene dazu einladen könne, dort ins Wasser zu springen, statt vom Sprungturm aus.

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