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Zentralschweiz Strafanzeige gegen Bischof Vitus Huonder

Bei der Bündner Staatsanwaltschaft ist am Montag eine Strafanzeige einer Privatperson gegen den Churer Bischof Vitus Huonder eingegangen. Diese wirft dem Kirchenmann eine öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit vor.

Die Strafanzeige bezieht sich auf einen Vortrag des Bischofs von vorletzter Woche in Fulda. Dort hatte Vitus Huonder Textstellen aus dem Alten Testament zitiert, wonach Homosexualität eine Gräueltat sei, die mit dem Tod bestraft werde.

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Gesetze gegen Homophobie
Aus 10 vor 10 vom 10.08.2015.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 50 Sekunden.

Die Bündner Staatsanwaltschaft in Chur bestätigte am Montag den Eingang der Strafanzeige.

Keine Immunität für den Bischof

Anders als Politiker oder Richter sind Bischöfe in der Schweiz nicht immun gegen eine Strafverfolgung. Würde der Churer Bischof wegen der Zitate tatsächlich angeklagt und von einem Gericht verurteilt, würden ihm bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe drohen. Nach Angaben der Bündner Staatsanwaltschaft werden die Anzeigen gegen den Bischof nun geprüft.

Eine weitere Strafanzeige angekündigt hatte am Wochenende bereits der Schwulenverband Pink Cross. Laut Geschäftsführer Bastian Baumann wurde die Anzeige am Montag nach Chur gesandt.

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