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Zentralschweiz Urner Landrat verabschiedet Notfallplan für Gotthard-Basistunnel

Eine Woche vor der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels hat das Urner Kantonsparlament das Konzept für Notfälle im Eisenbahntunnel genehmigt. Zu reden gab im Landrat vor allem, wer im Fall einer Katastrophe haftet.

Am 1. Juni wird der 57 Kilometer lange Gotthard-Basistunnel zwischen Erstfeld und Biasca mit mehrtägigen Feierlichkeiten eröffnet. Bei einem Notfall im Nordteil des Bauwerks eilen künftig Rettungsleute aus Uri der SBB zu Hilfe. Die SBB zahlt dem Kanton Uri eine jährliche Abgeltung von 735'800 Franken.

Der Urner Landrat genehmigte die Leistungsvereinbarung.Für Diskussionen sorgte die Haftungsfrage bei einem möglichen Schadensereignis. Landrat Walter Gisler (SVP) forderte, dass der Kanton sowie dessen Einsatzkräfte von jeder Haftpflicht befreit werden. Die Kosten sollte stattdessen die SBB als Betreiberin des Tunnels tragen.

Audio
Haftungsfragen im Zentrum der Debatte (25.5.2016)
02:53 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 53 Sekunden.

Eine Befreiung der Haftpflicht sei nicht möglich, sagte der Urner Sicherheitsdirektor Beat Arnold (SVP). Die Leistungsvereinbarung zwischen Uri und der SBB beruhe auf den gesetzlichen Haftungsnormen. Haften müsse grundsätzlich, wer die Einsatzverantwortung trage.

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