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Zentralschweiz Zuger Wahlen: Verwaltungsgericht heisst Beschwerde gut

Das Zuger Verwaltungsgericht hat die Wahlbeschwerde wegen der vielen ungültigen Wahlzettel bei den Regierungsratswahlen vom 5. Oktober gutgeheissen. Die fast 10 Prozent ungültigen Stimmen werden für gültig erklärt. Dies ändert allerdings nichts am Ergebnis.

Die Wahlunterlagen für die Zuger Regierungsratswahlen waren für viele Zugerinnen und Zuger verwirrend. Statt den Wahlzetteln warfen deshalb rund 3000 oder fast zehn Prozent der Wählerinnen und Wähler das Beiblatt in die Urne. Auf diesem war als Anleitung für das neue Wahl-System ein Beispiel vorgedruckt. Im Kanton Zug wurde die Regierung in diesem Jahr nicht mehr nach dem Proporz- sondern wieder nach dem Majorzverfahren gewählt.

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Der Entscheid des Verwaltungsgerichts (23.10.2014)
01:44 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 44 Sekunden.

Sechs der Stimmberechtigen reichten daraufhin eine Beschwerde ein. Das Verwaltungsgericht hat diese nun gutgeheissen. Die Stimmen all jener, die das Beiblatt in die Urne geworfen hatten, werden nun für gültig erklärt. Am effektiven Ergebnis ändert sich auch mit diesen zusätzlichen Stimmen nichts.

Das Gericht rügte die Staatskanzlei: Sie habe die Wahlzettel optisch, farblich und grafisch nicht ausreichend klar gestaltet. Sowohl der Regierungsrat als auch die vorberatende Kommission des Kantonsrates hatten im Vorfeld der Wahlen ausdrücklich vor dem Verwirrungs-Risiko gewarnt.

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