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Zürich Schaffhausen Affäre Mörgeli: Prozess gegen Ritzmann faktisch geplatzt

Die Staatsanwaltschaft hat in der Affäre Mörgeli vor Gericht eine Niederlage erlitten: Sie will mit E-Mail- und Telefondaten beweisen, dass die ehemalige Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Instituts, Iris Ritzmann die Sache ins Rollen gebracht hat. Das Gericht akzeptiert diese Beweise nicht.

Die Staatsanwaltschaft habe bei der Beweisbeschaffung die Rechtsgrundlagen nicht eingehalten, stellt das Gericht fest. Sie hätte für die Beschaffung eine richterliche Genehmigung gebraucht. Diese wurde aber nicht eingeholt. Deshalb gelte für diese Daten ein «absolutes Verwendungsverbot», sagte die vorsitzende Richterin. Sie folgt damit dem Antrag der Verteidigung.

«Was für Herrn Blocher gilt, gilt vorläufig für alle»

Auch die CD mit Korrespondenz zwischen Iris Ritzmann und dem Journalisten des Tages-Anzeigers darf nicht verwertet werden. Bei ihrem Entscheid stützt sich die Richterin auf ein Leiturteil des Bundesgerichts. Dieses hatte kürzlich entschieden, dass die Korrespondenz von Christoph Blocher mit der Weltwoche in einer Strafuntersuchung wegen Verletzung des Bankgeheimnisses nicht verwendet werden dürfen. «Was für Herrn Blocher gilt, gilt vorläufig für alle», sagte die Richterin. Die Anklage gegen Iris Ritzmann fällt damit faktisch in sich zusammen, denn andere Beweise hat die Staatsanwaltschaft nicht in der Hand.

Anklage auf tönernen Füssen

Die Staatsanwaltschaft wirft Iris Ritzmann vor, sie habe einem Journalisten des «Tages-Anzeigers» irgendwann zwischen Mai und September 2012 zwei vertrauliche Berichte ausgehändigt. In den Berichten wurde die Arbeit des damaligen Kurators des medizinhistorischen Museums, Christoph Mörgeli, harsch kritisiert. Ritzmann habe damit die «Affäre Mörgeli» ins Rollen gebracht, die letztlich zur Entlassung des Kurators geführt hatte.

Die Weitergabe dieser Berichte stuft die Staatsanwaltschaft nach wie vor als Verletzung des Amtsgeheimnisses ein. Dass sie den Entscheid des Gerichts nicht akzeptiert, hat sie vor Gericht schon klargestellt. Es ist deshalb gut möglich, das sich das Bundesgericht erneut mit Fragen der Datenerhebung und des Quellenschutzes befassen muss.

Kein Plädoyer des Staatsanwaltes

Obwohl die Staatsanwaltschaft nach dem Entscheid des Gerichts keine Beweise mehr in Händen hat, wurde der Prozess am Nachmittag fortgesetzt. Der Staatsanwalt musste auf sein Plädoyer verzichten und stellte lediglich die Strafanträge: Er verlangt für Iris Ritzmann eine Geldstrafe in der Höhe von 21'600 Franken und eine Busse von 3900 Franken.

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch und verlangte eine Genugtuung für Iris Ritzmann in der Höhe von 50'000 Franken und weitere Entschädigungen. Das Urteil wird nächste Woche erwartet.

Nach längerer Arbeitslosigkeit ist Ritzmann heute wieder teilzeit berufstätig. Sie arbeitet als beratende Ärztin in einer Privatpraxis und ist wieder Lehrbeauftragte an der Uni. Daneben ist sie aber nach wie vor auf Arbeitslosengelder angewiesen. In ihrem Schlusswort bezeichnete sie die ganze Sache als Albtraum. Aussicht auf eine vergleichbare Anstellung wie an der Uni habe sie keine.

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