Zum Inhalt springen

Header

Video
Teil-Freispruch für «Carlos»
Aus Schweiz aktuell vom 28.08.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 42 Sekunden.
Inhalt

Zürich Schaffhausen «Carlos» muss nicht ins Gefängnis

Das Bezirksgericht Dietikon hat dem bekanntesten Jugendstraftäter der Schweiz eine Geldstrafe aufgebrummt. Verurteilt wurde er für das Demolieren seiner Zelle im Massnahmenzentrum Uitikon. Vom Vorwurf, er habe einen Mann mit einem Messer bedroht, wurde er freigesprochen.

Sein Fall machte schweizweit Schlagzeilen. Das Sondersetting, das die Jugendanwaltschaft für den jugendlichen Straftäter eingerichtet hatte, sorgte für rote Köpfe und heisse Diskussionen.

Widerrechtlich eingesperrt

Als die Wellen am höchsten schlugen, wurde der junge Mann während Wochen zuerst in einem Gefängnis, später im Massnahmenzentrum Uitikon festgehalten. Dies geschehe zu seinem Schutz, begründete die Jugendanwaltschaft die Massnahme. Das Bundesgericht beurteilte die Massnahme jedoch als widerrechtlich und ordnete die Freilassung des jungen Mannes an.

Audio
Das Urteil im Prozess gegen «Carlos» (28.8.2015)
03:42 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 42 Sekunden.

In der Zeit im Massnahmenzentrum demolierte «Carlos» mehrfach seine Zelle. Dafür – und wegen Hinderung einer Amtshandlung – wurde er vom Bezirksgericht Dietikon am Freitag zu einer Geldstrafe von 33 Tagessätzen à je 30 Franken verurteilt.

Drohung nicht bewiesen

Die Anklage warf ihm aber auch vor, dass er an der Langstrasse in Zürich einen anderen Mann mit einem Messer bedroht haben soll. Sie forderte für «Carlos» deshalb eine Freiheitsstrafe von elf Monaten. Diese sollte zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben werden. Die Drohung war für das Gericht aber nicht bewiesen, deshalb wurde der junge Mann in diesem Anklagepunkt freigesprochen.

Weil «Carlos» wegen dieser nicht anerkannten Drohung bereits sechs Monate im Gefängnis sass, wird er nun für die Zeit hinter Gittern entschädigt. Der Staat zahlt ihm eine Entschädigung in der Höhe von 14'300 Franken. Viel profitieren dürfte der 20-Jährige davon aber nicht: Er muss im Gegenzug die Gerichtskosten zahlen.

Ob die Staatsanwaltschaft, die vergeblich eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten und eine Therapie für psychisch schwer gestörte Straftäter gefordert hatte, das Urteil weiterzieht, ist noch offen.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel