«Wir konnten einen wesentlichen Beitrag für betroffene Frauen leisten», stellt Reinhard Brunner von der Kantonspolizei Zürich fest. Seine Bilanz nach zehn Jahren fällt deshalb «sehr positiv» aus.
Unter dem Leitspruch «Wer schlaht, de gaht» änderte die Polizei vor zehn Jahren ihr Vorgehen in Fällen von häuslicher Gewalt. Zuvor wurden die Frauen aus der gemeinsamen Wohnung weggebracht. Nun ist es umgekehrt. Nun müssen die Männer die Wohnung verlassen (siehe Kasten).
Frauen erhalten schnelle Hilfe
Zudem kümmern sich spezialisierte Opferberatungsstellen um die Frauen. Pia Allemann von der Opferberatungsstelle bif bestätigt die positive Entwicklung: «Es wird schnell gehandelt, die Frauen erhalten schnell Hilfe.» 90 Prozent der betroffenen Frauen stehen in Kontakt mit einer Opferberatungsstelle.
Viele Frauen verzichten auf Anzeige
2016 rückte die Polizei im Kanton Zürich in 5000 Fällen wegen Familienstreitereien aus. Häufig entpuppten sich die Fälle als nicht gravierend. Über 1000 Mal wurde jedoch das Gewaltschutzgesetz angewendet. Viele Fälle werden jedoch rechtlich nicht weiterverfolgt. Acht von zehn Frauen verzichten auf eine Anzeige.
Das passiert mit gewalttätigen Männern
Gemeinsame Wohung | Der Mann kann von der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden. |
Rayonverbot | Der Mann darf gewisse Gebiete nicht mehr betreten; zum Beispiel rund um die Wohnung oder rund um den Arbeitsplatz. |
Kontaktverbot | Der Mann darf die Frau oder auch deren Familie nicht mehr kontaktieren. Weder persönlich, noch telefonisch noch per Mail oder SMS. Alle Massnahmen können zuerst für zwei Wochen verhängt und dann bis zu sechs Monate verlängert werden.. |