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Bundesgericht bestätigt das Erb-Urteil
Aus Tagesschau vom 16.09.2015.
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Zürich Schaffhausen Erb-Pleite: Ex-Chef Erb muss Gefängnisstrafe absitzen

Rolf Erb, der letzte Chef des Winterthurer Erb-Konzerns, muss definitiv für sieben Jahre ins Gefängnis. Er ist mit seiner Beschwerde vor dem Bundesgericht abgeblitzt.

Es war die grösste Firmenpleite in der Schweiz nach der Swissair, als die Winterthurer Erb-Gruppe 2003 in Konkurs ging. Zwölf Jahre später zieht das Bundesgericht nun den Schlussstrich: Der 64-jährige Rolf Erb muss seine Freiheitsstrafe von sieben Jahren definitiv absitzen. In welchem Gefängnis, ist noch offen.

Seine Verurteilung wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Gläubigerschädigung sei mit dem Bundesrecht konform, hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest.

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Das Urteil des Bundesgerichts zur Erb-Pleite (16.9.2015)
01:46 min
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Beschwerden abgewiesen

Die Dauer des Verfahrens gegen Erb von rund zehn Jahren erscheine angesichts der Komplexität des Falles nicht als übermässig lange. Die Anklageschrift sei zudem ausreichend konkret formuliert. Damit weist das Bundesgericht zwei wichtige Beschwerdepunkte von Erb zurück.

Die Vorinstanz, das Zürcher Obergericht, habe ausserdem zu Recht davon ausgehen können, dass Erb mit Schädigungs- und Täuschungsabsicht gehandelt habe. Der ehemalige Chef der Erb-Gruppe habe zumindest in Kauf genommen, dass Banken mit geschönten Abschlüssen getäuscht und geschädigt wurden.

Gläubiger geschädigt

Gläubiger können wieder hoffen

Box aufklappen Box zuklappen

Mit der letztinstanzlichen Verurteilung von Rolf Erb wird Bewegung in den Verkauf der Konkursmasse des Erb-Imperiums kommen. Zwölf Jahre nach dem Kollaps des Konzerns dürften die Gläubiger nun doch noch zu ihrem Geld kommen.

Auch was die Verurteilung wegen Gläubigerschädigung betrifft, lässt das Bundesgericht Erb abblitzen. Wie das Zürcher Obergericht stufen auch die Lausanner Richter die grosszügigen Geschenke an seine Zwillinge als Gläubigerschädigung ein.

Erb sei es darum gegangen, seine Vermögenswerte – darunter Schloss Eugensberg im Thurgau und eine Oldtimersammlung – den Gläubigern vorzuenthalten.

Kein Geld mehr für die Anwälte

Die Anwälte, die ihn vor Bundesgericht vertraten, muss Erb nicht selbst bezahlen. Denn laut Bundesgericht ist der einstige Konzern-Chef und Schlossbesitzer mittlerweile offiziell bedürftig. Die Kosten von zwei Mal 1500 Franken übernimmt daher die Bundesgerichts-Kasse. Während des mehrjährigen Strafverfahrens lebte Erb mit seiner Partnerin und den Kindern auf Schloss Eugensberg. Sein Vermögen ist aber seit Jahren eingefroren.

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Der Fall Erb
Aus DOK vom 19.01.2012.
abspielen. Laufzeit 51 Minuten 59 Sekunden.

Erb streitet Vorwürfe ab

Erb war der letzte Konzernchef der Erb-Gruppe. Während Jahren frisierte er Bilanzen, um so an weitere Bankkredite zu kommen. Kurz vor dem Konzern-Kollaps schenkte er sein Vermögen den Zwillingssöhnen, um es den Gläubigern zu entziehen.

Bis heute streitet Erb alle Vorwürfe ab und schiebt die Schuld seinem verstorbenen Vater Hugo und dessen inzwischen ebenfalls verstorbenen Buchhalter zu.

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