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15 Monate bedingt für Gefängnisaufseherin
Aus Schweiz aktuell vom 24.01.2017.
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Aufseherin floh mit Häftling Ex-Gefängnisaufseherin muss nicht ins Gefängnis

Eine ehemalige Aufseherin vom Gefängnis Limmattal wird vom Bezirksgericht Dietikon zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Die 33-jährige Frau bleibt damit auf freiem Fuss. Die Richter verurteilten sie, weil sie ihrem Geliebten zur Flucht aus dem Gefängnis verholfen hatte.

Der Prozess am Bezirksgericht Dietikon:

  • Das Urteil des Bezirksgerichts: Die ehemalige Gefängnisaufseherin muss nicht ins Gefängnis. Verurteilt hat sie das Gericht, weil sie ihrem Geliebten zur Flucht verholfen hat. Die Fluchthilfe wurde jedoch als ein einziger Akt gewertet, was das Strafmass senkte. Strafmildernd kam dazu, dass die Angeklagte durch die Berichterstattung der Medien eine Art Vorverurteilung erlebt hatte. Die Richter kamen jedoch zum Schluss, die Angeklagte habe in einem «bedenklichen Akt der Selbstjustiz» gehandelt. Ihr Vergehen wiege erheblich bis mittelschwer.
  • Die späte Einsicht der Angeklagten: In Italien wollten die beiden Geflüchteten ein neues Leben anfangen. Ohne Papiere. Dies sei naiv gewesen, sagte die Angeklagte heute vor den Richtern. «Es hat nichts gebracht, ausser dass ich hier sitze.» Die Angeklagte nahm das Urteil gefasst entgegen. Emotionen zeigte sie, als sie sich bei ihren Freunden, der Familie und auch bei ihren ehemaligen Arbeitskollegen entschuldigte.
  • Das Pläydoyer der Staatsanwältin: Sie nannte das Entweichenlassen eines verurteilten Sexualstraftäters ein äusserst schweres Vergehen. Sie forderte eine teilbedingte Gefängnisstrafe von 27 Monaten. Sieben Monate davon soll Magdici im Gefängnis verbringen. Das Urteil des Bezirksgerichtes findet sie viel zu mild und prüft einen Weiterzug an das Zürcher Obergericht.
  • Das Plädoyer des Verteidigers: Seine Mandantin habe aus Liebe gehandelt, sagte der Verteidiger der Angeklagten. Kriminelle Energie sei nicht im Spiel gewesen. Sie sehe ihre Fehler ein und wisse, dass sie dafür geradestehen müsse. Er verlangte eine bedingte Gefängnisstrafe von sechs Monaten. Mit dem Urteil zeigte sich der Verteidiger zufrieden.

Die Vorgeschichte

Sie tat es aus Liebe. In der Nacht vom 9. Februar 2016 befreite die Aufseherin einen verurteilten Sexualstraftäter aus dem Gefängnis Limmattal und floh mit ihm nach Italien.

Sechs Wochen später lieferte die italienische Polizei das Paar an die Schweiz aus. Jetzt muss sich die Fluchthelferin wegen Entweichenlassens von Gefangenen und Begünstigung vor Gericht verantworten.

Die Anträge von Anklage und Verteidigung

Die Staatsanwaltschaft stuft das Verschulden der Angeklagten als «sehr erheblich» ein und fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten. Sieben Monate müsste die Angeklagte im Gefängnis absitzen, die übrigen 20 Monate wären bedingt. Der Anwalt der 33-jährigen Frau fordert eine bedingte Strafe von maximal sieben Monaten, da seine Mandantin geständig sei und sich in der Untersuchung kooperativ verhalten habe.

Heirat trotz allem

Der Geliebte der Ex-Aufseherin ist bereits wieder hinter Gittern. Nach vergeblicher Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Dietikon sitzt er nun eine rund fünfeinhalbjährige Gefängnisstrafe ab, wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen und weiterer früherer Straftaten. Trotz allem hat das Paar vor zu heiraten. Trauungen im Gefängnis sind möglich.

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