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Zürich Schaffhausen Fall Bonstetten: Täter steht nächste Woche vor Gericht

Der 63-jährige Mann, der im Februar 2010 in einem Winterthurer Hotelzimmer seinen 4-jährigen Sohn erstickt hat, steht ab kommendem Mittwoch vor dem Bezirksgericht Winterthur.

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Vorschau für Prozess (Christoph Brunner, 14.3.13)
01:34 min
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Sein Sohn solle lieber tot sein «als mit einer Hure auf der Flucht», schrieb der Vater in einem Abschiedsbrief. Er warf der Mutter des Kindes vor, sie wolle den Kleinen in ihre Heimat Brasilien entführen. Es sei zwar brutal, aber «er wird nicht mehr entführt», schrieb er.

Der Schweizer gab dem 4-Jährigen im Hotelzimmer ein Süssgetränk, in dem er mehrere Schlaftabletten aufgelöst hatte. Dann hielt er ihm Mund und Nase zu, bis das Kind tot war. So schildert es die Anklageschrift, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Der geplante Selbstmord gelang dem Vater jedoch nicht.

Strafantrag noch nicht bekannt

Die Anklage lautet auf Mord. Welches Strafmass er fordert, gibt der Staatsanwalt erst an der Verhandlung bekannt. Der Beschuldigte habe das Kind getötet, um ihn der Mutter für alle Zeiten zu entziehen und sie zeitlebens zu bestrafen, schreibt der Staatsanwalt in der Anklageschrift. Die Tötung sei besonders skrupellos gewesen, weil das Kind dem Vater überhaupt nichts angetan habe und auch nichts dafür konnte, dass der Beschuldigte mit der Mutter eine Auseinandersetzung gehabt habe.

Nach der Verhaftung des Mannes gerieten Bonstetten ZH als Wohngemeinde der Familie und vor allem die dortige Vormundschaftsbehörde in ein schlechtes Licht.  Die Staatsanwaltschaft leitete eine Strafuntersuchung gegen den damaligen Bonstetter Gemeindepräsidenten und zwei weitere Mitarbeitende ein. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt.

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