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Zürich Schaffhausen Härtere Strafe für Kaufleuten-Mord

Die Messerattacke im Juli 2012 vor dem Club Kaufleuten war Mord. Das Obergericht hat im Berufungsprozess das Verdikt des Bezirksgerichts bestätigt. Es erhöhte aber das Strafmass für den 24-jährigen Täter auf 18 Jahre Freiheitsstrafe. Eine Niederlage für den Verteidiger.

Die Messerattacke war geplant, wenn auch kurzfristig. Zudem rechtfertige das Rachemotiv und die für die Richter gegebene Tötungsabsicht eine Qualifizierung der Tat als Mord. So hat das Zürcher Obergericht sein Urteil am Dienstagabend begründet. Es hat den 24-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt, zwei Jahre mehr als die Vorinstanz.

Die zweite Instanz bestätigte auch den Freispruch eines Mitangeklagten. Dieser wurde verdächtigt, dem Täter das Messer beschafft zu haben. Der Beschuldigte wehrte sich gegen diese Darstellung und wurde nach dem Leitspruch «im Zweifel für den Angeklagten» erneut freigesprochen.

Verteidigung wollte höchstens 10 Jahre

Der Verteidiger hatte sich vor Obergericht bemüht, die Tatnacht so darzustellen, als wäre alles spontan geschehen. Der Täter sei zunächst selbst Opfer seines späteren Opfers geworden, denn dieser habe ihn grundlos zusammengeschlagen, so der Verteidiger. Er habe einen Freund auch nur deshalb um Unterstützung gebeten, um in der Sache zu schlichten. Das Messer in seiner Hosentasche habe er nur zufälligerweise dabei gehabt und auch nur deshalb in die Hand genommen, weil er erneut vom späteren Opfer attackiert worden sei. Sein Mandant sei deshalb mit höchstens zehn Jahren zu bestrafen.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Täter dagegen als «brutalen und rachsüchtigen» jungen Mann. Er habe gezielt Verstärkung geholt und ein Messer organisiert, um sich am späteren Opfer wegen eines Schlages ins Gesicht zu rächen. Telefonaufnahmen zeigten ausserdem, dass er mit der Tat noch geprahlt habe. Der Mann sei deshalb mit 20 Jahren Haft zu bestrafen. Das Obergericht folgte schliesslich weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

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