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Zürich Schaffhausen Mädchen in Schulgarderobe gefilmt: harte Strafe gefordert

Drei Jahre Freiheitsstrafe und eine Probezeit von fünf Jahren. Dies verlangt die Anklage für einen Mann, der in der Stadt Zürich Schulmädchen gefilmt haben soll, während sie sich für den Schwimmunterricht umgezogen haben. Eine verhältnismässig harte Strafe für einen aussergewöhnlichen Fall.

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Schulmädchen der Stadtzürcher Primarschulen Küngenmatt und Friesenberg entdeckten in der Schwimmgarderobe eine Kamera, eingebaut in eine Kindertasche mit Tigeraufdruck. Drei Tage lang soll die Kamera gefilmt haben, wie sich die Mädchen für den Schwimmunterricht im Hallenbad Borrweg umgezogen haben. Dutzende von Mädchen sind betroffen.

Nun hat die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage erhoben gegen einen 40-jährigen Mann, der zu der Zeit als Lehrerpraktikant eine der Schulklassen begleitete. Sie wirft ihm vor, die Kamera installiert zu haben. Ausserdem habe er bereits zuvor an seinem Wohnort in Appenzell seine Nachbarn im Badezimmer beobachtet und seine Nichte und seinen Neffen auf der Toilette gefilmt, heisst es in der Anklageschrift, die dem «Regionaljournal» vorliegt. Hinzu kommt noch ein Vorfall in einer Jugendherberge im Tessin.

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Deshalb die Forderung nach der hohen Strafe (1.10.2015)
01:42 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 42 Sekunden.

Harte Strafe, lange Probezeit

Das Strafmass von 3 Jahren Freiheitsstrafe teilbedingt, welches die Staatsanwältin fordert, ist an der oberen Grenze für solche Vergehen. Doch nur bei einer bedingten oder teilbedingten Strafe ist es möglich, eine Probezeit zu fordern. In dieser Zeit müsste der Angeklagte, sollte er verurteilt werden, regelmässig zum Psychiater und er dürfte nicht mit Kindern arbeiten.

Unklar ist, ob der Angeklagte ein Geständnis abgelegt hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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