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Brand im Hochhaus Nicht alle Zürcher Hochhäuser sind auf dem neusten Stand

Die Vorschriften für den Brandschutz sind sukzessive verschärft worden. Mit Subventionen sollen auch ältere Hochhäuser auf den gleichen Stand gebracht werden.

Es gibt noch einiges zu tun: Etwa ein Drittel der rund 500 Hochhäuser im Kanton Zürich dürften nicht den neusten Brandschutzvorschriften entsprechen, schätzt Lars Mülli, Direktor der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ).

Vor allem bei den technischen Massnahmen gebe es Nachholbedarf. Damit gemeint sind etwa der Einbau einer Überdruckanlage in Treppenhäusern, die als Fluchtwege dienen, oder von Feuerwehrliften.

Vor allem bei den technischen Massnahmen haben wir einen Nachholbedarf.
Autor: Lars Mülli Direktor Gebäudeversicherung Kanton Zürich

Ab wann ein Hochhaus?

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Legende: Keystone

Ein Haus gilt ab einer Höhe von 30 Metern als Hochhaus. Bis Ende 2014 lag die Grenze im Kanton Zürich noch bei 25 Metern. Der Massstab wurde nach oben angepasst, weil die Feuerwehren inzwischen über Drehleitern verfügen, die bis zu 30 Meter ausgefahren werden können.

Die Hochhäuser auf den neusten Stand zu bringen, dafür sind die Hauseigentümer verantwortlich. Die Stadt Zürich kontrolliert die Sicherheit alle vier Jahre und hält in einem Rapport fest, welche Massnahmen bei der nächsten Sanierung zwingend zu ergreifen sind.

Ein Zustupf der Gebäudeversicherung als Anreiz

Wer schon früher aufrüstet, wird belohnt: Seit 2012 übernimmt die Gebäuderversicherung im Kanton Zürich 40 Prozent der Kosten bei einer Verbesserung des Brandschutzes. Ein Anreiz, der die gewünschte Wirkung zeige, sagt Lars Mülli: «Wir geben jedes Jahr einen einstelligen Millionenbetrag für solche Subventionen aus».

Entscheidend sei, dass der Brandschutz in den rund 500 Zürcher Hochhäusern stetig verbessert werde.

Brennbare Hochhausfassaden sind kein Thema

Wer in einem Hochhaus arbeitet oder wohnt, kann sich also grundsätzlich sicher fühlen – auch wenn nicht alle über die neusten brandschutztechnischen Vorrichtungen verfügen. Denn Fassaden oder Böden aus brennbaren Materialien sind hierzulande schon seit über 50 Jahren verboten, also noch bevor in Zürich der Hochhaus-Boom begonnen hat.

(simd; Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 06:32 Uhr)

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