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Zürich Schaffhausen Rechtshilfe-Ersuchen aus Frankreich im Fall Michael Schumacher

Mitte Juni wurde die Krankenakte des ehemaligen Formel 1-Rennfahrers Michael Schumacher gestohlen. Die Spur führt zu einem Computer in Zürich. Nun hat Frankreich ein Gesuch um stellvertretende Strafverfolgung gestellt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft will sich in die Untersuchungen einklinken.

Im Juli brachten französische Medien den Verdacht auf, dass ein Rega-Mitarbeiter in der Region Zürich die Krankenakte des ehemaligen Formel-1-Fahrers Michael Schumacher gestohlen haben soll. Die Rega selbst reichte daraufhin bei der Zürcher Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Die Rega wollte damit «umfassende Klarheit in dieser Angelegenheit schaffen», wie das Unternehmen mitteilte.

Kooperation mit dem Kanton Waadt

Nun hat das Bundesamt für Justiz ein Rechtshilfegesuch für «stellvertretende Strafverfolgung» aus Frankreich erhalten. Das Gesuch wird aber nicht in Zürich, sondern im Kanton Waadt behandelt. «Dies deshalb, weil letzten Monat bereits die Frau von Michael Schumacher im Kanton Waadt eine Anzeige in derselben Angelegenheit eingereicht hat», erklärt Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser gegenüber Radio SRF. «Damit ist der Kanton Waadt zuständig. Der Kanton wird sehr rasch auf uns zukommen, weil die Untersuchung nun koordiniert werden muss.» Sollte dies nicht der Fall sein, würde die Staatsanwaltschaft Zürich von sich aus den Kontakt mit der Waadt aufnehmen.

Wie weit die Ermittlungen inzwischen gediehen sind, wollte Bürgisser nicht sagen.

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