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Zürich Schaffhausen Stadt Zürich: Kein Arbeitszwang für ältere Sozialhilfebezüger

In der Stadt Zürich ist die Quote der Sozialhilfebezüger zwischen 51 und 64 Jahren überproportional angestiegen. Das Sozialdepartement reagiert darauf und befreit sie bereits ab 55 Jahren von der Teilnahmepflicht an Arbeitsintegrations-Massnahmen. Bisher lag diese Grenze bei 60 Jahren.

Genau 19'748 Zürcherinnen und Zürcher haben im letzten Jahr Sozialhilfe bezogen. Das sind in absoluten Zahlen zwar leicht mehr als im Jahr zuvor, entspreche aber dem Bevölkerungswachstum. Dies gab das Sozialdepartement der Stadt Zürich an einer Medienkonferenz an. Mit 5,1 Prozent liegt die Sozialhilfequote gleich hoch wie im Vorjahr.

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Arbeitsintegration für Ü-55 nicht mehr obligatorisch (29.5.2015)
02:26 min
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Erst 50 und schon beim «alten Eisen»?

Zugenommen haben jedoch die Fälle der Personen, die zwischen 51 und 64 Jahre alt sind. Innerhalb dieser Gruppe stieg die Zahl leicht überproportional mit 3,2 Prozent.

Verlieren Personen in diesem Alter ihre Stelle, ist es für sie oft sehr schwierig, wieder einen Job zu finden. Stadtrat Raphael Golta reagiert darauf und befreit Sozialhilfebezüger bereits ab 55 Jahren von der Teilnahmepflicht an Arbeitsintegrationsmassnahmen. Bislang lag diese Grenze bei 60 Jahren.

Personen, die wenige Jahre vor dem Eintritt ins Rentenalter stehen und geringe Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung haben, sollen nicht mit Zwängen belastet werden, begründet Raphael Golta diese Massnahme: «Ich finde den Zwang für Leute, die selber den Weg in den Arbeitsmarkt für sich nicht sehen und sich gut positioniert fühlen in der Gesellschaft, nicht gut.»

Ich möchte diese Leute nicht bis zur Pensionierung piesacken
Autor: Raphael Golta Sozialvorsteher Stadt Zürich

Ausserdem erhofft sich der Sozialvorsteher durch diese Massnahmen auch Einsparungen, da weniger ältere Leute bei der Arbeitssuche betreut werden müssen.

Diesen Ansatz kritisieren Vereine und Stiftungen, die mit älteren Sozialhilfebezüger zusammenarbeitet. Roland Gasser, Geschäftsführer der Schaffhauser Stiftung Impuls sagte gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»: «Ich kenne diesen Trend aus anderen Gemeinden. Die fragen sich, wieso sie für einen 55-Jährigen zahlen sollen. Der komme ja sowieso nicht mehr in den Primärarbeitsmarkt.»Zudem sende die Stadt ein falsches Signal: Dass diese Leute ohnehin keine Chance hätten, eine Stelle zu finden.

So will Raphael Golta die neue Regelung jedoch nicht verstanden wissen: «Wir machen nach wie vor sehr viel für Leute in dieser Alterskategorie, damit sie ihre Stelle behalten können oder wieder einen Zugang zum Arbeitsmarkt finden.» Auch eine Sparübung sei die Senkung der Alterslimite für Arbeitsintegrationsmassnahmen nicht, so Golta. Obwohl auch er davon ausgeht, dass die Kosten durch die neue Auslegung zurückgehen werden.

Weitere Fakten zur Sozialhilfe in der Stadt Zürich 2014:

  • In rund der Hälfte der Fälle stehen Sozialhilfebezüger innerhalb eines halben Jahres wieder auf eigenen Beinen.
  • Wegen der Zunahme der Fälle insgesamt sind auch die Kosten gestiegen. Und zwar um 9 Millionen Franken.
  • Weniger Missbrauch: In 499 Fällen hat die Stadt einen Missbrauch festgestellt, gegenüber 530 Fällen im Vorjahr. Die Stadt forderte 6,5 Millionen Franken zurück. Rund ein Drittel der Forderungen komme effektiv auch zurück in die Stadtkasse.

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