Es besteht Handlungsbedarf, was die Unterbringung und Betreuung sogenannter unbegleiteter, minderjähriger Asylsuchender betrifft. Das sagte der zuständige Sozialvorsteher Raphael Golta (SP) in der Debatte im Zürcher Gemeinderat vom Mittwochabend. Er sei deshalb gerne bereit, das Anliegen für diese «sehr verletzliche Gruppe von Flüchtlingen» entgegenzunehmen.
Golta machte den Postulantinnen von SP und AL aber auch keine zu grosse Hoffnungen: Er könne nicht versprechen, dass bei der Eröffnung des Bundesasylzentrums bereits die ideale Lösung da sei.
Kein 6-Bett-Zimmer mit Erwachsenen teilen
Das Stadtparlament war sich grossmehrheitlich einig, dass die unbegleiteten, minderjährigen Asylsuchenden ein besonderes Schutzbedürfnis haben. Das könne im geplanten Bundesasylzentrum auf dem Duttweiler-Areal nicht gewährleistet werden. Die Unterbringung in 6er-Zimmern mit Erwachsenen ohne grosse Betreuung entspreche nicht einem kind- und jugendgerechten Umfeld.
Für die FDP war es der falsche Zeitpunkt, über solche Speziallösungen zu diskutieren, denn das Stimmvolk müsse erst noch über den Objektkredit für das Bundesasylzentrum abstimmen. Sie enthielt sich deshalb der Stimme. Die SVP lehnte das Postulat ab: Das Anliegen betreffe Bundesrecht, die Art der Unterbringung von Jugendlichen und Kindern, die alleine in die Schweiz geflüchtet sind, müsse deshalb auf Bundesebene diskutiert werden.
Das Zürcher Stadtparlament stimmte dem Postulat von SP und AL jedoch deutlich mit 81 Ja- zu 19 Nein-Stimmen zu.
Das geplante Bundesasylzentrum auf dem Duttweiler-Areal
Das Staatssekretariat für Migration will auf dem Duttweiler-Areal in Zürich-West ein Bundesasylzentrum für 360 Asylsuchende betreiben. Der Neubau soll das bisherige, im Testbetrieb laufende Zentrum Juch ersetzen. Mit dem Bau wird frühestens 2018 begonnen. Der Bezug ist per Herbst 2019 geplant. Hängig ist noch eine Einsprache von Anwohnerinnen und Anwohnern gegen die Baubewilligung. Der Gemeinderat und die Stadtzürcher Stimmberechtigten müssen zudem noch über einen Objektkredit von 24,5 Millionen Franken abstimmen. Diese Kosten werden dann vom Bund über die Miete abgegolten. Der Bund mietet das Bundesasylzentrum für mindestens 15 Jahre von der Stadt. Die Betriebsdauer kann zweimal um je fünf Jahre verlängert werden, so dass die maximale Betriebsdauer 25 Jahre beträgt. |
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