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Zürich Schaffhausen Stimmrechtsbeschwerde wegen eines Werbespots

Die Schaffhauser Kirchenvorlage ist im Visier der Behörde. Weil das Schaffhauser Fernsehen einen Werbespot der Landeskirche gegen die Vorlage ausgestrahlt hat, ist beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht worden.

Bei der Schaffhauser Kirchenvorlage könnte es ein Nachspiel geben. Weil das Schaffhauser Fernsehen einen Werbespot der drei Landeskirchen ausgestrahlt hat, ist beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht worden. Der Werbespot richtet sich gegen die regierungsrätliche Abstimmungsvorlage, die am 24. November an die Urne kommt.

Begründet wird die Beschwerde mit dem Schweizerischen Radio - und Fernsehgesetz. Dieses verbietet religiöse und politische Werbung. Die Stimmrechtsbeschwerde, die dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» vorliegt, verlangt nun, dass der Regierungsrat das Abstimmungsresultat vom 24. November als ungültig erklärt und die Abstimmung wiederholt.

In der Abstimmungsvorlage geht es um den jährlichen Beitrag des Kantons an die Landeskirchen. Aus Spargründen soll der Beitrag von rund 4 Millionen Franken um 400'000 Franken gekürzt werden.

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