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Weniger Kirchengeläut durch Gerichtsentscheid
Aus Schweiz aktuell vom 08.08.2016.
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Zürich Schaffhausen Wädenswiler Kirchenglocken werden zum Fall fürs Bundesgericht

In Wädenswil darf die reformierte Kirche nur noch zur vollen Stunde läuten. Nicht mehr jede Viertelstunde, wie es die Kirche wollte. Diese Regelung hat das Verwaltungsgericht für die Zeit zwischen 22 Uhr und 7 Uhr morgens angeordnet. Die Kirchenpflege will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.

Die Wädenswiler Kirchenglocken werden die Bundesrichter in Lausanne beschäftigen. Die Kirchenpflege hat sich entschieden, das Urteil weiterzuziehen. Man wolle nicht stur sein, «spüre aber einen grossen Rückhalt in der Bevölkerung», erklärt Kirchenpflegepräsident Peter Meier gegenüber «Schweiz Aktuell» von Fernsehen SRF.

Der Entscheid der Vorinstanzen

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat als zweite Instanz entschieden: Die reformierte Kirche in Wädenswil darf in der Nacht nur noch zur vollen Stunde die Glocken läuten lassen. So hatte es bereits das Baurekursgericht verfügt. Weil die Stadt und die reformierte Kirchgemeinde Wädenswil die Viertelstunden-Schläge retten wollte, gelangte der Streit vor das Verwaltungsgericht.

Stadt und Kirche hatten argumentiert, das Geläut zu jeder Viertelstunde sei Tradition. Das Verwaltungsgericht hat jedoch entschieden: Dieser Tradition sei Genüge getan, wenn die Glocke lediglich zur vollen Stunde die Zeit angibt.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse

Dieser Entscheid dürfte das Ehepaar freuen, das sich gegen die viertelstündlichen nächtlichen Glockenschläge gewehrt hatte. Sie wohnen zweihundert Meter neben dem Kirchturm und könnten aufgrund des lauten Geläuts nicht schlafen.

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Neue Argumente für Glocken-Gegner (8.8.2016)
02:44 min
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Das Verwaltungsgericht kommt nun zum Schluss, dass das Interesse an mehr Nachtruhe überwiege gegenüber der Aufrechterhaltung der Tradition. Eine Rolle spielte in dieser Abwägung auch eine neue Erkenntnis aus der Wissenschaft.

Zweifel an der Studie

Eine Studie der ETH Zürich hat nämlich gezeigt, dass bereits eine Lautstärke von 40 bis 45 Dezibel störend sein kann. Bisher ging man von einem Wert von 60 Dezibel aus. In der Wohnung des Ehepaars wurden bei gekipptem Fenster 48 Dezibel gemessen. Kirchenpflegepräsident Peter Meier zweifelt diese Studie an. Die Aussagen der Studie seien «nicht eindeutig bewiesen.»

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