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Steuerprivileg für Bauern
Aus Rundschau vom 01.06.2016.
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Schweiz 4 Milliarden Franken jährlich: Bauern profitieren von Einzonungen

Der Streit um das «Steuerprivileg» für Bauern geht weiter: Bei der Umwandlung von Landwirtschafts- in Bauland verbuchen Bauern jedes Jahr eine Aufwertung von 4 Milliarden Franken. Das hat die «Rundschau» berechnen lassen. Der Bund geht von einer tieferen Summe aus.

Ende April hat der Nationalrat beschlossen, dass keine direkten Bundessteuern und keine AHV auf dem Gewinn mehr bezahlen soll, wer ein landwirtschaftliches Grundstück verkauft. Er hat damit ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2011 umgestossen. Der Ständerat muss sich noch mit dem Gesetz befassen.

Deutlich höhere Steuerausfälle

Die eidgenössische Steuerverwaltung hatte berechnet, dass dem Bund mit dem neuen Gesetz Einnahmen von rund 400 Millionen Franken im Jahr entgehen. Aufgrund der neuen Schätzung von Wüest&Partner für die Jahre 2007 bis 2012 fürchtet die grünliberale Berner Nationalrätin Kathrin Bertschy, dass die Ausfälle des Bundes aber mindestens doppelt so hoch sind. «Der Planungsmehrwert ist ein Geschenk von 4 Milliarden, das über Nacht entsteht.» Das sei wahnsinnig viel, so Bertschy in der «Rundschau». «Wenn man dann auf Bundessteuer und Sozialabgaben verzichten soll, ist das grad nochmals ein Geschenk des Fiskus an die Baulandgewinner von gegen einer Milliarde Franken.»

Festzuhalten ist, dass die Bauern nach heutiger Regelung 25 bis 65 Prozent Gemeinde- und Kantonssteuern sowie Abgaben auf ihre Verkaufsgewinne bezahlen.

«Rundschau»-Theke: Ritter fordert Gleichbehandlung mit Privaten

Bauern kämpfen gegen Bundessteuer beim Landverkauf. Ein entsprechender Vorstoss beschäftigt das Parlament. In der «Rundschau» lanciert der Präsident des Schweizer Bauernverbands einen Kompromissvorschlag.
Ein Bundesgerichtsurteil von 2011 zwingt Bauern, von ihrem Gewinn beim Verkauf von Grundstücken auch dem Bund Steuern abzuliefern. Markus Ritter, Präsident des Schweizer Bauernverbands und Nationalrat (CVP/SG), empfindet dies als Diskriminierung seines Berufsstands. Von einer Privilegierung der Bauern will er nichts wissen. Ritter fordert eine Gleichbehandlung mit Privaten
«Wir sind der Meinung, dass wir wie bei der Mehrwertsteuer eine Mindestabgabe von 15 bis 20 Prozen einzuführen sollten. Die Kantone könnten dann höher gehen.» Er präzisiert damit erstmals eine beabsichtigte Steuerharmonisierung.

Preisexplosion bei Einzonung

Die Immobilienberatungsfirma Wüest&Partner geht bei ihren Berechnungen von einem Durchschnitts-Bodenpreis von 450 Franken pro Quadratmeter Bauland aus. «Im Extremfall können die Bodenwerte nach der Einzonung bei 2000 Franken oder noch höher liegen», sagt Patrick Schnorf von Wüest&Partner.

Gemäss Schnorf steigt der Durchschnittspreis von Landwirtschaftsland bei einer Einzonung zu Bauland um das 64fache: von 7 auf 450 Franken pro Quadratmeter.

Bund schätzt vorsichtig

Die Eidgenössische Steuerverwaltung ging bei ihrer vorsichtigen Schätzung der Steuerausfälle von viel tieferen Gewinnen beim Verkauf von eingezonten landwirtschaftlichen Grundstücken aus. Nämlich von durchschnittlich 250 Franken pro Quadratmeter Bauland.

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