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Abstimmung Kanton Nidwalden Nebenbeschäftigung: Strengere Regeln für Regierung

Für Regierungsmitglieder sollen Nebenbeschäftigungen als Verwaltungsratsmitglied strenger geregelt werden.

Die Ausgangslage: Im Kanton Nidwalden sind die sieben Regierungsrätinnen und Regierungsräte nicht in einem Vollamt angestellt. Sie arbeiten Teilzeit in einem 80-Prozent-Pensum. Per Gesetz haben sie ausdrücklich die Möglichkeit, einem Nebenverdienst nachzugehen – auch mit einem Verwaltungsratsmandat. Die Regierung sieht dabei kein Problem. Eine Volksinitiative von Grünen und SP fordert nun strengere Regeln für Nebenämter. Regierungsrätinnen und -räte sollen ein solches Mandat nur dann annehmen dürfen, wenn es im Interesse des Kantons ist. 

Ein Fall, der landesweit Schlagzeilen machte

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Frau bei einer Pressekonferenz mit Mikrofonen.
Legende: Michèle Blöchliger wollte 2022 Bundesrätin werden. Keystone/Urs Flüeler

Ende 2022 kandidierte die Nidwaldner Finanzdirektorin Michèle Blöchliger als Bundesrätin. Die SVP-Politikerin wollte Nachfolgerin werden von Ueli Maurer werden.

Zeitgleich wurde sie in den Verwaltungsrat der Schindler Aufzüge AG gewählt. Diese hat ihren Sitz in Ebikon LU, während die Muttergesellschaft – die Holding – im nidwaldnerischen Hergiswil angesiedelt ist.

Michèle Blöchliger sah keinen Interessenkonflikt: Die Schindler Aufzüge AG zahle ihre Steuern im Kanton Luzern und die Schindler Holding könne als steuergesetzlich weltweit regulierter Konzern unmöglich in einem Interessenkonflikt mit einer Nidwaldner Finanzdirektorin stehen, argumentierte sie damals.

Das fordert die Initiative: Laut dem neuen Gesetzesartikel müsste jedes angestrebte Verwaltungsratsmandat einer Regierungsrätin oder eines Regierungsrats erst von der landrätlichen Aufsichtskommission geprüft wurden. Diese Prüfung würde neu eingeführt. Heute werden Nebenbeschäftigungen wie Verwaltungsratsmandate lediglich in Bezug auf den Zeitaufwand beurteilt. Ein möglicher Interessenskonflikt wird aktuell nicht geprüft.

Historisches Gebäude mit rotem Dach und Bäumen davor in einer Stadt.
Legende: Das Nidwaldner Regierungsgebäude im Hauptort Stans. Keystone/Urs Flüeler

Die Argumente dagegen: Der Regierungsrat und auch eine Mehrheit des Landrats, des Kantonsparlaments, lehnen die Initiative ab. Sie argumentieren, dass es bereits gesetzliche Bestimmungen gebe, die sicherstellten, dass keine Interessenkonflikte entstehen. Zeichne sich ein solcher ab, würden Regierungsmitglieder in den Ausstand treten. Ausserdem seien Verwaltungsratsmandate eine Möglichkeit für einen Austausch zwischen Politik und Wirtschaft. Und für Mitglieder der Regierung nicht zuletzt eine Möglichkeit, um während oder nach der Regierungstätigkeit einen Fuss im Wirtschaftsleben zu behalten.

Die Argumente dafür: Die Initiantinnen und Initianten sagen, dass es für Mitglieder der Regierung trotz 80-Prozent-Pensum nicht notwendig sei, aus finanziellen Gründen weiteren Beschäftigungen nachzugehen. Das Amt sei mit einem Lohn von rund 190'000 Franken bereits im ersten Amtsjahr «finanziell solide ausgestattet». Weiter argumentieren sie mit fehlender Kontrolle. Aktuell entscheide der Regierungsrat selbst, ob ein externes Mandat mit dem Amt vereinbar sei. Kriterium hierfür sei in erster Linie die zeitliche Belastung. Mit Blick auf die Gewaltenteilung und die politische Glaubwürdigkeit sei das problematisch.

Regionaljournal Zentralschweiz, 13.11.25, 17:30 Uhr ; 

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