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Abstimmung Kanton Zürich Gemeinden sollen Grundstücke zuerst kaufen können

Eine Initiative will Zürcher Gemeinden ein neues Instrument geben, um günstige Wohnungen zu bauen – zum Unmut rechter Parteien.

Bezahlbare Wohnungen sind in der Schweiz rar. Nicht nur in grossen Städten, auch in der Agglomeration und in ländlichen Gemeinden wird es zunehmend schwierig, eine Mietwohnung zu finden.

Kann die Stadt ein Grundstück kaufen, dann sind die Mieten in der Regel günstiger.
Autor: Barbara Thalmann Stadtpräsidentin Uster (SP)

Die SP will das Problem im Kanton Zürich mit einer Volksinitiative angehen, die Gemeinden ein neues Instrument geben soll: das sogenannte Vorkaufsrecht. Damit könnten Städte und Gemeinden Grundstücke kaufen, bevor sie an private Investoren gehen – und so gezielt günstigen Wohnraum schaffen.

Mehr Spielraum für Gemeinden

Zu den Befürworterinnen zählt die Ustemer Stadtpräsidentin Barbara Thalmann (SP). Aktuell sei der Handlungsspielraum der Gemeinden klein. Sie sagt: «Wir haben als Stadt nicht mehr viel Land, wo wir etwas machen können.» Gleichzeitig sei der Druck aus der Bevölkerung gross. Die Einwohnerinnen und Einwohner erwarteten, dass die Gemeinde handle.

Frau mit Brille und Schal spricht gestikulierend.
Legende: Barbara Thalmann (SP), Stadtpräsidentin von Uster, der drittgrössten Stadt im Kanton, will den Gemeinden mehr Spielraum geben. KEYSTONE / Andreas Becker

Das Vorkaufsrecht würde es Uster ermöglichen, günstige Wohnungen bereitzustellen, sagt Thalmann. Könne die Stadt ein Grundstück kaufen und einem gemeinnützigen Wohnbauträger abgeben, «dann sind die Mieten in der Regel günstiger». Das sei zumindest ihre Hoffnung.

Aus denselben Gründen unterstützen neben der SP auch Grüne, Grünliberale, die Alternative Liste, die EVP sowie verschiedene Wohnbaugenossenschaften die Vorlage.

Ein zu grosser Eingriff des Staates

Mit einem Vorkaufsrecht könnte eine Gemeinde das Grundstück selbst kaufen, zum Preis und den Bedingungen, die Verkäuferin und Käufer zuvor ausgehandelt haben.

Der Verkäufer und der Käufer sind in einem Schwebezustand – und das ist nicht gut für die Entwicklung.
Autor: Doris Meier Kantonsrätin (FDP)

Aus Sicht der bürgerlichen Parteien ist das Vorkaufsrecht deshalb ein Unding. Der Staat würde massiv ins Privateigentum eingreifen. Ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und dem Käufer sei ein Vertrag zwischen diesen beiden Parteien, sagt etwa Doris Meier, FDP-Kantonsrätin und Architektin. «Es kann einfach nicht sein, dass nachher die Gemeinde sagt, sie nehme das Grundstück zum gleichen Preis.»

Person steht vor Bistro mit Pflanzen.
Legende: Doris Meier (FDP), Kantonsrätin und Architektin, plädiert für den Gegenvorschlag. SRF / Dominik Steiner

Könne die Gemeinde bei einem Verkauf reingrätschen, entstehe grosse Unsicherheit für alle Beteiligten. In vielen Gemeinden bräuchte es für einen Kauf eine Urnenabstimmung. Das könne Monate dauern, in denen Verkäufer und Käufer im Schwebezustand seien. «Das ist nicht gut für die Entwicklung, denn so werden keine neuen Wohnungen gebaut.»

Gegenvorschlag sieht mehr Geld für Wohnbau vor

Auch FDP, Mitte, EDU und der Regierungsrat lehnen die Initiative aus diesen Gründen ab. Sie unterstützen jedoch den Gegenvorschlag, der wie die Initiative am 30. November zur Abstimmung kommt. Auch die GLP steht hinter diesem.

Den Gegenvorschlag hat das Kantonsparlament auf Antrag der Regierung beschlossen. Er sieht mehr Geld für die Förderung von preisgünstigen Wohnungen für Personen mit geringem Einkommen vor. Konkret soll der Kanton den Betrag von derzeit 180 auf 360 Millionen Franken verdoppeln.

Aus Sicht der Linken ist das der falsche Ansatz. Mehr Geld bringe nichts, wenn der Boden fehle, auf dem Wohnungen gebaut werden könnten.

Nimmt die Zürcher Stimmbevölkerung Ende November Initiative und Gegenvorschlag an, greift die Stichfrage. In dieser werden die Stimmberechtigten gefragt, ob sie die Initiative oder den Gegenvorschlag bevorzugen.

Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 12.11.2025, 17:30 Uhr ; 

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