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Erleichterte Einbürgerung für dritte Generation
Aus Tagesschau vom 22.11.2016.
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Erleichterte Einbürgerung Dritte Generation soll einfacher zum roten Pass kommen

Am 12. Februar stimmt die Schweiz darüber ab, ob Ausländer der dritten Generation eine erleichterte Einbürgerung erhalten. Bei den vergangenen Abstimmungen hat sich der Souverän immer dagegen entschieden. Das Pro-Komitee rührt jetzt schon die Werbetrommel.

Am 12. Februar entscheiden Volk und Stände über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation. Das Pro-Komitee mit Vertretern aller grossen Parteien ausser der SVP hat den Abstimmungskampf eröffnet und einen Aufruf lanciert, der im Internet unterzeichnet werden kann.

Heute regelt der Bund nur die Einbürgerung durch Abstammung, Heirat und Adoption. Die Kompetenz für andere Einbürgerungen liegt weitgehend bei den Kantonen.

Die Regeln sind entsprechend unterschiedlich. In etlichen Kantonen gibt es keinerlei Erleichterungen für Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz lebten. Künftig sollen nun in allen Kantonen dieselben Regeln gelten. Damit der Bund über die Gesuche entscheiden kann, ist eine Verfassungsänderung nötig.

Pro-Komitee: Keine Automatismen

Das Pro-Komitee betonte, dass kein Automatismus vorgesehen sei: Auch Personen der dritten Ausländergeneration erhalten das Schweizer Bürgerrecht nur auf Antrag. Wegfallen sollen aber Auflagen wie die Mindestdauer des Wohnaufenthalts in einer bestimmten Gemeinde. Auch sollen die Betroffenen nicht mehr beweisen müssen, dass sie beispielsweise eine Landessprache sprechen.

Die Behörden können die Einbürgerung weiterhin ablehnen, sollte die Integration mangelhaft sein. Es gäbe aber kein schriftliches Verfahren mehr, kein Vorsprechen vor einer Kommission und keine Abstimmung in den Gemeindeversammlungen.

Strenge Voraussetzungen

Wer von der erleichterten Einbürgerung profitieren könnte, hat das Parlament genau festgelegt.

  • Mindestens ein Grosselternteil muss in der Schweiz geboren worden sein oder ein Aufenthaltsrecht besessen haben. Das muss der einbürgerungswillige Ausländer glaubhaft machen.
  • Mindestens ein Elternteil muss in der Schweiz geboren worden sein, sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und mindestens fünf Jahre die Schule besucht haben.
  • Der Ausländer oder die Ausländerin der dritten Generation muss ebenfalls in der Schweiz geboren worden sein. Darüber hinaus muss er oder sie mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.
  • Ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung darf nur bis im Alter von 25 Jahren eingereicht werden. Damit wollen die Räte verhindern, dass Ausländer durch eine spätere Einbürgerung die Militärdienstpflicht umgehen. Während fünf Jahren nach Inkrafttreten der neuen Regeln sollen aber alle unter 35-Jährigen ein Gesuch stellen dürfen.

Das Stimmvolk äussert sich nicht zum ersten Mal zum Thema. Bereits 1983, 1994 und 2004 hatte es ähnliche Vorlagen abgelehnt. Die Vorlage von 2004 sah allerdings erleichterte Einbürgerungen für die zweite Generation und automatische für die dritte vor. Die aktuelle Vorlage geht weniger weit.

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