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Abstimmungen SO Neuer Finanzausgleich und keine neuen Elektroheizungen

Im Kanton Solothurn werden Elektroheizungen verboten. Die Teilrevision des Energiegesetzes wird mit 51,65 Prozent aber nur knapp angenommen. Eine deutliche Mehrheit findet dagegen der neue Finanzausgleich.

Steuerung im Finanzausgleich

Kanton Solothurn: Steuerungsgrössen im direkten Finanzausgleich

  • JA

    66.1%

    49'676 Stimmen

  • NEIN

    33.9%

    25'469 Stimmen

Verbot von Elektroheizungen

Kanton Solothurn: Revision des Energiegesetzes

  • JA

    51.7%

    39'277 Stimmen

  • NEIN

    48.3%

    36'767 Stimmen

Neugestaltung Finanzausgleich

Kanton Solothurn: Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden

  • JA

    67.5%

    51'121 Stimmen

  • NEIN

    32.5%

    24'640 Stimmen

Beim Solothurner Stimmvolk war das Verbot der Elektroheizungen am 30. November sehr umstritten. Mit jeder ausgezählten Gemeinde wankte das Resultat wieder in die eine oder andere Richtung. Am Ende gab es mit 51,65 Prozent jedoch ein Ja zum Verbot.

Thermostat einer Heizung.
Legende: Elektroheizungen sind unökologisch und sollen deshalb aus den Solothurner Haushalten verschwinden. Colourbox

Bestehende Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem dürfen somit ab Inkrafttreten des Energiegesetzes nicht erneuert werden. Sie müssen durch andere Heizsysteme ersetzt werden, wenn sie nicht mehr funktionieren.

Elektroheizungen mit Speicheröfen dürfen noch bis 2030 in Betrieb bleiben. Danach müssen sie ersetzt werden.

Betroffen von den neuen Bestimmungen sind kantonsweit 5400 Heizungen. Das Gesetz ermöglicht aber Ausnahmen, beispielsweise bei elektrischen Handtuchradiatoren oder bei Anlagen in Clubhäusern und Kirchen. Die Gegner, darunter die SVP, die FDP und die Handelskammer, sehen in der Gesetzesänderung einen Eingriff in die Eigentumsrechte der Liegenschaftsbesitzer.

Neuregelung des kantonalen Finanzausgleichs

Karte des Solothurner Finanzausgleichs.
Legende: Den Reichen wird genommen (rot), den Armen wird gegeben (grün): So wirkt der neue Solothurner Finanzausgleich. ZVG

In zwei weiteren kantonalen Abstimmungsvorlagen ging es um die Neuregelung des Finanz- und Lastenausgleichs unter den 109 Solothurner Gemeinden. Die vom Kantonsrat klar genehmigten Vorlagen wurden dem Stimmvolk vorgelegt, weil ein aus neun Gemeinden gebildetes Komitee das Referendum ergriffen hatte.

Konkret ging es bei der Abstimmung einerseits über das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden und andererseits um den Erlass der Steuerungsgrössen im direkten Finanzausgleich.

Die Vorlagen mussten dem Stimmvolk aus gesetzgebungstechnischen Gründen getrennt vorgelegt werden.

Gegner chancenlos

Gegen den neuen Finanzausgleich waren jene Gemeinden, welche in den Finanzausgleich einzahlen. Sie konnten sich jedoch nicht durchsetzen. Der Erlass der Steuerungsgrössen fand eine Mehrheit von über 66 Prozent. Für das Gesetz über den Finanz und Lastenausgleich waren über 67 Prozent der Solothurner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

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