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Änderung RTVG Radio- und TV-Gesetz: Alle müssen Gebühren zahlen

Das Schweizer Parlament ist sich einig: Die bisherige Radio- und Fernseh-Empfangsgebühr soll abgelöst werden – durch eine Abgabe, die unabhängig von Geräten ist.

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Radio- und TV-Gebühren: Einigung erzielt
aus Rendez-vous vom 16.09.2014. Bild: Keystone
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Bei den Radio- und TV-Gebühren gibt es einen Systemwechsel: Alle Haushalte müssen Empfangsgebühren bezahlen -– unabhängig davon, ob sie Radio- oder TV-Apparate besitzen. Auch Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken werden zur Kasse gebeten.

Da die Zahl der Abgabezahler auf mehr Haushalte und Unternehmen verteilt wird, könnte die Gebühr von heute 462 Franken pro Haushalt und Jahr auf rund 400 Franken gesenkt werden, hatte der Bundesrat vorgerechnet.

Grund des Systemwechsels: Radio- und TV-Sendungen können heute auch auf Computern, Tablets oder Smartphones gehört und geschaut werden.

Befristete Ausnahmen

Von der Abgabe befreit werden aber vorübergehend Haushalte, welche nachweisen können, dass sie gar kein Empfangsgerät haben. Damit ist der Ständerat auf die Version des Nationalrats eingeschwenkt. Die Ausnahme gilt während fünf Jahren.

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Ständerat Imoberdorf findet das neue Gesetz vernünftig
Aus News-Clip vom 16.09.2014.
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René Imoberdorf (CSP/VS), Präsident der vorberatenden Kommission, stellte fest, dass dadurch ein Ausfall von zirka 16 Millionen Franken resultiere. Dies sei ein relativ bescheidener Betrag. Zudem werde die Beweislast umgekehrt.

Unbefristete Ausnahmen gelten wie bisher für Personen, die staatliche Ergänzungsleistungen erhalten sowie stark Pflegebedürftige in Heimen.

Mehr Geld für Private

Der Grossteil der jährlich rund 1,3 Milliarden Franken an Empfangsgebühren fliesst an die SRG. Die privaten Radio- und Fernsehstationen sollen in Zukunft jedoch mehr erhalten: Statt 4 Prozent wie bis anhin sind es künftig 4 bis 6 Prozent.

Der Bundesrat hatte 3 bis 5 Prozent vorgeschlagen, das Parlament erhöhte den Anteil jedoch um einen Prozentpunkt. Für die Festsetzung einer Bandbreite anstelle einer fixen Zahl hatte sich der Bundesrat ausgesprochen, damit einmal angefallene Überschüsse später verwendet werden können.

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Ständerat Bieri ist nicht glücklich mit der Lösung
Aus News-Clip vom 16.09.2014.
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Qualität der Sendungen hinterfragt

Ständerat Peter Bieri (CVP/ZG) ist unglücklich mit der neuen Gesetzeslösung. Die Bürokratie würde nicht abgebaut, bemängelte er. Wenn also jemand künftig behaupten würde, er hätte kein Gerät, müsste sich das Bakom trotzdem Zugang zu den Wohnungen verschaffen, so Bieri.

In den vorangegangenen Diskussionen war auch die Qualität einzelner SRF-Sendungen wie «glanz & gloria» thematisiert worden. Grundsätzliche Kritik im Nationalrat übte in der Vergangenheit eine von Natalie Rickli (SVP/ZH) angeführte Minderheit. Stände- und Nationalrat beugten sich je zwei Mal über die Vorlage, bis sie eine Einigung fanden.

Referendum angedroht

Ob das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in dieser Form in Kraft tritt, steht allerdings noch in den Sternen. Das Geschäft ist nun zwar bereit für die Schlussabstimmung, das letzte Wort könnte allerdings das Volk haben.

Die «Aktion stopBillag» fasst ein Referendum ins Auge. Auch der Gewerbeverband hatte eines angedroht. Letzterer wehrt sich dagegen, dass auch Unternehmen eine geräteunabhängige Abgabe zahlen müssten.

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