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Arbeitsgesetz Änderung des Arbeitsgesetzes: Worum geht es?

Was ändert sich, wenn die Vorlage zu den Tankstellenshops angenommen wird? Müssen mehr Leute in der Nacht arbeiten? Antworten auf diese und andere Fragen zur Abstimmung vom 22. September.

Die Vorlage zur Änderung des Arbeitsgesetzes enthält einen einzigen Gesetzesartikel. Dieser regelt, dass neu in bestimmten Tankstellenshops Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags und in der Nacht beschäftigt werden dürfen.

Was gilt heute?

Grundsätzlich wird in der Schweiz zwischen zwei Arten von Tankstellen unterschieden. Tankstellen an Autobahnraststätten oder Hauptverkehrswegen für Reisende fallen untere andere Gesetzesbedingungen als Tankstellen in Städten und Dörfern oder an weniger befahrenen Strassen. Für letztere gilt das Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot. Sie werden von der Gesetzesvorlage nicht tangiert.

Was ist der Unterschied zwischen Tankstellen, -bistros und -shops?

Bei den Tankstellenbetrieben an Autobahnraststätten oder Hauptverkehrswegen für Reisende ist die heutige Situation relativ kompliziert: Für sie gilt eine Ausnahme vom Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot. Sie dürfen für den Verkauf von Treibstoff und den Betrieb von Tankstellenbistros in der Nacht und am Sonntag Personal anstellen. Im Bistro werden Artikel verkauft, die an Ort und Stelle gegessen werden können oder allenfalls noch unterwegs. Das sind beispielsweise Sandwiches und einzelne Getränke.

Betreiben diese Tankstellen neben dem Verkauf von Treibstoff und einem Bistro noch einen kleinen Laden, dürfen sie gemäss der heutigen Regelung von 5 Uhr morgens bis um 1 Uhr nachts Personal beschäftigen, wenn ihr Waren- und Dienstleistungsangebot überwiegend auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgerichtet ist.

Zwischen 1 Uhr Nachts und 5 Uhr morgens dürfen die Shops nichts aus dem Laden vertreiben. Sie machen sich strafbar, wenn sie einem Kunden etwas aus diesem Sortiment verkaufen. Konkret bedeutet dies, dass an der Tankstelle zwar Cervelats verkauft werden dürfen, aber Bratwürste nicht. Cervelats kann man roh essen, Bratwürste muss man garen.

Welche Tankstellen sind vom Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot ausgenommen?

Die Ausnahmen gelten für Tankstellen an Autobahnraststätten und Tankstellen an Hauptverkehrswegen für Reisende. Was als Autobahnraststätte gilt, legt die Bundesgesetzgebung über die Nationalstrassen fest. Hauptverkehrswege mit starkem Reiseverkehr verbinden grössere Ortschaften, bzw. Kantone oder Staaten miteinander. Pendler-, Agglomerations- und Ortsverkehr gehören nicht dazu.

Werden mit der Vorlage die kantonalen Ladenöffnungsgesetze geändert?

Nein. Tankstellenshops dürfen nachts nur in diesen Kantonen durchgehend geöffnet sein, in denen die jeweilige kantonale Ladenöffnungsgesetzgebung dies zulässt.

Was ändert sich bei Annahme der Vorlage?

Die Tankstellenshops müssen ihr Sortiment zwischen 1 Uhr Nachts und 5 Uhr morgens nicht abdecken und dürfen alle Produkte verkaufen.

Müssen bei Annahme der Vorlage mehr Leute in der Nacht arbeiten?

Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme zur Abstimmung, dass nicht mit einer erheblichen Zunahme der Nachtarbeit gerechnet werden müsse, da die Angestellten, die die Tankstellen und die Tankstellenbistros sowieso schon bedienen, da seien. Wenn das ganze Sortiment verkauft werden darf, bedeute dies für die Tankstellenbetreiber eine administrative Erleichterung.

Werden mehr Tankstellenshops als heute die ganze Nacht geöffnet haben, wenn die Vorlage angenommen wird?

Diese Frage ist umstritten. Genaugenommen betrifft die Vorlage heute gesamtschweizerisch 24 Tankstellenshops. Der Bundesrat hält fest: Auch bei Annahme der Vorlage unterstehen Tankstellenshops grundsätzlich weiterhin dem Verbot für Nacht-und Sonntagsarbeit. Davon ausgenommen bleiben wie bisher Tankstellenshops auf Autobahnraststätten oder an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr.

Die Gegner der Vorlage argumentieren allerdings, dass mit Annahme der Gesetzesänderung Tür und Tor für weitere Liberalisierungsschritte geöffnet würden.

Ändert sich das Sortiment der Tankstellenshops, wenn die Vorlage angenommen wird?

Nein. Die Bestimmungen zum Sortiment bleiben gültig. Tankstellenshops mit Nacht- und Sonntagsarbeit müssen ein Waren- und Dienstleistungsangebot führen, das auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist. Es entspricht nicht einem vollen Sortiment. Zudem dürfen die Waren nur in Mengen verkauft werden, die von einer Person getragen werden können.

Ändert sich etwas für die Angestellten in den betroffenen Shops, wenn die Vorlage angenommen wird?

Nein. An den gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Nachtarbeit ändert sich nichts, wie der Bundesrat schreibt. Dies gelte auch für die Sonntagsarbeit: Wie bis anhin besteht für die Arbeitnehmenden ein Anspruch auf arbeitsfreie Sonntage und auf Kompensation von geleisteter Sonntagsarbeit.

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